Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Fünftes Buch. Drittes Kapitel. 
Gerichtsgewalt und zum militärischen Befehl auch über die 
Menge seiner Unfreien und Hörigen: was sollte ihn dann noch 
abhalten, die Herrschaft über sie und die freien Hintersassen 
völlig zu verschmelzen? 
Bald ist es hierzu gekommen. 
Je höher Organisation und Arbeitsteilung unter den 
grundherrlichen Unfreien und Hörigen stieg, je mehr sie 
durch deren Einwirkung zu einer Klasse zusammenwuchsen, 
um so menschlicher wurden sie behandelt. Das alte Disci— 
plinarrecht der Herren vornehmlich über die Unfreien setzte 
sich um in eine unvollkommene Gerichtsbarkeit über Hörige 
und Unfreie zugleich: es erwuchs eine grundherrliche Gerichts— 
verfassung. Nach Art der freien germanischen Gerichtsverfassung 
begann die hörig- unfreie Bevölkerung jedes Meierhofes einen 
Umstand, eine Gerichtsgemeinde unter dem Meier als vorsitzendem 
Richter zu bilden, und als solche sprach und schuf sie sich selbst 
ein neues Recht, ihr Recht, das materielle Recht ihres Hofes. 
Ein Vorgang von den wichtigsten Folgen. Nun standen 
die Hofgenossen dem Grundherrn nicht mehr rechtlos gegenüber: 
sie waren es, die die Grenzsteine der beiderseitigen Rechts— 
sphären kraft ihres Gerichtsstandes zu setzen wagten. Da war 
keine Unfreiheit mehr oder Hörigkeit im alten Sinne: zu 
Grundholden in der Bedeutung dieses Wortes während der 
späteren deutschen Kaiserzeit begannen beide Klassen zu ver— 
schmelzen. 
Die freien Hintersassen wurden voll und ohne Rest 
in diese Entwickelung hineingezogen. Auch sie traten in die 
Gerichtsverfassung des Meierhofes ein, sie vor allem wiesen 
das neue Recht des Standes: sie waren die Lehrer und Weg— 
weiser zur Entwickelung des Grundholdenrechtes im Sinne einer 
thunlichst vollkommenen Analogiebildung zum alten Recht der 
Gemeinfreien. 
So standen die Dinge im Ausgang der Karlingenzeit: 
schon war eine einzige Klasse der Grundholden im Werden, 
nur halb archaisch unterschied man in ihr noch nach Herkunft 
Freie, Hörige und Unfreie. Die neue Klasse war wohl das 
wichtigste Ergebnis der sozialen Verschiebungen, die durch
	        
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