Nationales Geistesleben im 9. und 10. Jahrhundert. 179
Flurzwangs: alle Bauern desselben Dorfes mußten auf ihren
Ackern desselben Flurabschnittes das gleiche Korn zu gleicher
Zeit säen, zu gleicher Zeit ernten, da sie zumeist keinen Weg,
der zu ihrem speziellen Acker führte, besaßen: allein dieser Flur—
zwang, an sich immerhin noch eine ungemein starke Fessel der
wirtschaftlichen Persönlichkeit, war gleichwohl ein unendlicher
Fortschritt in individualistischer Richtung gegenüber dem
agrarischen Kommunismus der Urzeit.
Und was noch mehr besagen wollte: auch auf dem Ge⸗
biete des Familien- und Ehelebens waren die Schranken der
Vorzeit während der Periode der Stammesstaaten in vieler
Hinsicht gefallen.
In der Urzeit war das Leben nicht bloß des Individuums,
nein, auch noch der Familie aufs engste in den Schoß des
großen Geschlechtes gebettet gewesen mit seinen Verwandt—
schaftsringen bis ins siebente und in fernere Glieder; und
noch nicht völlig hatte man das Zeitalter vergessen, in dem
dies Geschlecht einstmals zugleich die einzige kriegerische und
staatliche Institution des Volkes gewesen war!. Jetzt dagegen
hatten langsame, aber grundstürzende Wandlungen die Be—
deutung des Geschlechtes, wenn nicht beseitigt, so doch völlig
in den Hintergrund gedrängt. Nachdem noch für die Besiedlung
des Landes in einzelnen Dörfern vielfach der genealogische
Gesichtspunkt maßgebend gewesen war, so daß die Dorfgenossen
anfangs zugleich Genossen eines Geschlechtes waren, hatte sich
an diese Stelle immer mehr der lokale Gesichtspunkt geschoben.
Geschlechts- und Dorfgenossen wanderten aus, Fremde wan—
derten zu: schon im 7. und 8. Jahrhundert verdunkelten diese
Vorgänge die alten Formen des Zusammenlebens nach Ge—
schlechtern. Im 9. und 10. Jahrhundert weiß man fast nichts
mehr davon; die nachbarlichen Beziehungen allein bestimmen
nunmehr das gegenseitige Verhältnis der Dorfgenossen: der
alte Geschlechtszusammenhang ist nicht bloß seiner wirtschaft—
lichen Stützung verlustig gegangen, — die wirtschaftliche Ent—
wicklung hat ihn geradezu durchbrochen.
Bgl. Band Ls, 166 ff.