Full text: Die deutsche Wirtschaft

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Anlage zu Art. 956. Seite 
Regeln betreffend die Zulassung von mit fiskalischer Banderole 
versehenem Tee zum Verkauf im transkaspischen Gebiet 322 
Anlage zu Art. 1047. 
Zeitweilige Regeln betreffend die Anwendung des am 22. März 1903 
Allerhöchst bestätigten Strafkodex auf Uebertretungen der Bestim 
mungen über Schmuggel 324 
Dritter Teil. 
Anhang. 
(Ausführungsbestimmungen, Dienstanweisungen, Erläuterungen, Verzeichnisse usw. 
zu dem Zollreglement.) 
Seite 
I. Bestimmungen über die Einfuhr ausländischer Waren in Ort 
schaften, wo keine Zollanstalten bestehen 327 
H. Bestimmungen über die Durchfuhr (Transit): 
A. Regeln betreffend die Durchfuhr von ausländischen Waren 
durch Russland mit der Eisenbahn 335 
B. Regeln betreffend die Transitbeförderung von Holzmateriahen 
aus dem Auslande über die Zollämter von Wolotschisk oder 
Ungeni und Odessa nach fremden Staaten 339 
C. Regeln betreffend die Durchfuhr von Waren durch Russland 
auf Land- und Elusswegen 343 
III. Allgemeine Dienstanweisung für die Zollämter betreffend die 
Einfuhr zur See 347—355 
IV. Verzeichnis der zollfreien und niedrig verzollbaren Waren und 
Nahrungsmittel, die auf Schiffen von nicht über 10 Last Raum 
gehalt (20 Registertons) eingeführt werden und von der Vor 
legung einer schrifthchen Deklaration und der Frachturkunden 
befreit sind 356 
V. Verzeichnis: 
A. der Explosivstoffe 358 
B. der leicht entzündlichen Stoffe 358 
VI. Regeln betreffend die Ausfolgung von Proviant für die Be 
köstigung der Passagiere und der Mannschaft an die Kapitäne 
der aus dem Ausland ankommenden Schiffe 360 
VII. Verzeichnis der Waren, die lose oder geschüttet angebracht 
werden, und deren Menge in den Konnossementen nicht an 
gegeben zu werden braucht 362
	        
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