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Siebentes Buch. Erstes Kapitel.
Aber der König, den die Kirche mit seiner Gemahlin in
den Kreis der Heiligen zu treten gewürdigt hat, war gleichwohl
alles andere als ein Pfaffenkönig. In Kenntnis der kirchlichen
Verwaltung dazu erzogen, Erfolge in der Selbstzucht und Er—
gebung langen Wartens zu zeitigen, zäh und ausdauernd, diente
er der Kirche, um sie zu beherrschen. Gegenüber der deutschen
Hierarchie war er der Vollender der von Otto dem Großen ein⸗
geleiteten Politik, die in den Bischöfen die wichtigsten Ver—
waltungsbeamten sah. Und um diese Politik durchzuführen,
griff er um so rücksichtsloser ein, je untadliger seine Frömmig—
keit in Gottesdienst und guten Werken erfunden ward.
In Sachen der Bischöfe kehrte er sich nicht im geringsten
an verbriefte oder nicht verbriefte freie Wahl. Er besetzte die
Bistümer von sich aus und zumeist mit Klerikern feiner
Kanzlei!: erfolgreiche Kandidaten der Diözesen mußten wenigstens
vorher in der Kanzlei die Regierungsanschauungen des Königs
kennen gelernt haben.
Noch eigenartiger verfuhr Heinrich mit den Reichsabteien.
Die großen Abteien waren im 9. und 10. Jahrhundert recht
eigentlich die Träger der lateinischen Bildung und damit not⸗
wendige Hilfsmittel der christlichen Lehre und Mission gewesen.
Da nun Bildung im früheren Mittelalter nur mit außerordent—
lichen Kosten zu erwerben und zu erhalten war, so war es
gerechtfertigt gewesen, sie von Anbeginn mit starken materiellen
Zuwendungen zu bedenken. Aber jetzt fanden die Einnahmen
der Klöster, durch die wirtschaftlichen Fortschritte des 8. bis
11. Jahrhunderts noch vervielfacht, nicht mehr die alte Ver—
wendung. Die Mission verfiel; Träger der kirchlichen Bildung
wurden immer mehr die Domstifter?; viele Abteien ver—
kümmerten geistig bei steigendem Reichtum.
Demgegenüber hielt der fromme König Heinrich eine geist⸗
liche Reform und zugleich einen finanziellen Aderlaß der Klöster
zu Gunsten des Reiches für angebracht. Er verfuhr in dieser
mUnter den 10 von ihm eingesetzten Erzbischöfen haben 6 vorher
dem Hofklerus angehört: Hauck III 404.
2 S. oben S. 220.