Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Kirche und Reich in der ersten Hälfte des elften Jahrhunderts. 295 
dem Maße der eigenen Kräfte überlassen blieb, war in Cluny 
die Richtung der Erziehung schon früh unter Abstoßung mancher 
asketischen Momente auf geistige Uniformierung, religiöse Dressur 
gegangen. Nicht als ob eine Individualisierung auch der wissen— 
schaftlichen Arbeit völlig verboten gewesen wäre; wenigstens an— 
fangs war Cluny den gelehrten Studien nicht abhold'. Eine 
reiche Cluniacenserlitteratur entwickelte sich allmählich, an der 
alle großen Abte beteiligt waren. Wohl aber ging das prak—⸗ 
tische Lebensideal nur auf die Ausbildung derjenigen Charakter— 
eigenschaften, die vollste Unterwerfung unter die Befehle der 
Obern und deren peinlich genaue Ausführung verbürgten. 
Darum herrschte in den Klöstern cluniacensischer Richtung das 
strengste Gebot des Schweigens vornehmlich da, wo harmloses 
Gespräch am Platze schien, beim gemeinsamen Mittagstisch, in 
der Küche, im Schlafsaal: es trennte die Gemüter und weckte 
den Hang zu Mißtrauen und Fanatismus. Darum bestand 
das Gebot gegenseitiger Liebe in dem Sinne, daß jedem Mönch 
das Recht der eignen Persönlichkeit im Verkehr mit den Mit— 
mönchen genommen ward: jede spontane UÜbernahme der 
Empfindungen von einem Genossen auf den andern sollte ver⸗ 
mieden werden; jede heitere Stimmung war verpönt, jede 
Gegenwirkung auf Spott und Schimpf verboten. Darum 
endlich galt das Gebot unbedingten Gehorsams gegenüber allen 
Maßnahmen der Obern schließlich bis zu dem Grade, daß die 
Mönche auf Befehl auch von einem guten Werke ablassen 
mußten, um des Gutes des Gehorsams willen?. 
Da versteht es sich, daß die Äbte von Cluny in ihrem 
Kreise Despoten waren, während der heilige Benedikt der Vater 
seiner Mönche hatte sein wollen. Sie befahlen allen, besetzten 
jede Würde des klösterlichen Lebens aus freien Stücken und 
straften aus eigener Gewalt. Die Strafen aber waren entehrend: 
m Vgl. noch über Odilo 88. 4, 683, 3. 87. — Sackur, Cluniacenser 
J (1892) S. 254 f. II (1894) S. 8328 ff. 
2 Ladewig, Poppo von Stablo S. 9 Anm. 2. Vgl. den Satz: Nulla 
scientia est magis necessaria, quam scire oboedire; Martène, Thes. 
anecd. 5. 159 b.
	        
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