Kirche und Reich in der ersten Hälfte des elften Jahrhunderts. 297
Viel tiefer noch schnitt in die Verhältnisse der Kirche und
zumal der deutschen Laienwelt die Forderung nach einem Ver—
bote der Simonie ein. Die Simonie, das Verbrechen des
Magiers Simon (Apostelgeschichte 8, 18 ff.), geht ursprünglich
nur auf den Verkauf des heiligen Geistes, d. h. geistlicher
Weihen und Wirkungen, und ist als solche ein uralter Schand—
fleck des Klerus; schon im 53. Jahrhundert stellte Kaiser
Glycerius fest, daß der größte Teil der bischöflichen Weihen
um Geld, nicht Verdienste halber erworben wurde. Aber seit
Entstehung der germanischen Kirchen wurde der Begriff ver—
schoben. Seitdem wurden vielfach Kirchen von Laien begründet
und ausgestattet. Damit erhielten die Stifter nach germanischem
Rechte das Eigentum ihrer Kirchen und als dessen Ausfluß das
Ein- und Absetzungsrecht des geistlichen Vorstehers und das
Veräußerungsrecht des geistlichen Gutes. Namentlich galt das
für die Könige als Begründer der Bischofssitze. Nun sahen
aber die Stifter dies ihr Kirchengut und die damit verbundenen
Besetzungsrechte an wie irgend ein anderes finanzielles Recht:
sie brachten die Kirchen in den gemeinen Wirtschaftsverkehr zu
Kauf und Tausch, sie veräußerten um Geld die kirchlichen Stellen.
Es war ein, vom kirchlichen Standpunkte aus betrachtet, un—
würdiger Vorgang; zudem ward der Kirche die Verfügung über
einen großen Teil ihres Personals und ihres Nutzbesitzes ent⸗
rissen. Die Kirche suchte sich darum dieser Folgen zu erwehren,
indem sie ihrerseits den Grundsatz aufstellte, Kirchengut sei un—
antastbar; auch eine Einweisung (Investitur) in dessen Nutzung
durch Laien sei nicht gestattet. Und um diesen Grundsätzen
zum praktischen Siege zu verhelfen, erweiterte die Kirche schließ—
lich den Begriff der Simonie dahin, daß er sich nunmehr auch
auf die Übertreter des Investiturverbotes beziehen sollte, auch
wenn keinerlei Simonie im alten Sinne, d. h. keinerlei Geld—
geschäft bei der Besetzung, vorgekommen war.
Es war die Richtung, in der sich die Forderungen der
Freunde der Reform seit der Wende des 10. und 11. Jahr—
hunderts bewegten, wenn sie auch vor der Schrift des Kardinals
Humbert noch nicht zu voller Klarheit gediehen waren. Und