Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Kirche und Reich in der ersten Hälfte des elften Jahrhunderts. 297 
Viel tiefer noch schnitt in die Verhältnisse der Kirche und 
zumal der deutschen Laienwelt die Forderung nach einem Ver— 
bote der Simonie ein. Die Simonie, das Verbrechen des 
Magiers Simon (Apostelgeschichte 8, 18 ff.), geht ursprünglich 
nur auf den Verkauf des heiligen Geistes, d. h. geistlicher 
Weihen und Wirkungen, und ist als solche ein uralter Schand— 
fleck des Klerus; schon im 53. Jahrhundert stellte Kaiser 
Glycerius fest, daß der größte Teil der bischöflichen Weihen 
um Geld, nicht Verdienste halber erworben wurde. Aber seit 
Entstehung der germanischen Kirchen wurde der Begriff ver— 
schoben. Seitdem wurden vielfach Kirchen von Laien begründet 
und ausgestattet. Damit erhielten die Stifter nach germanischem 
Rechte das Eigentum ihrer Kirchen und als dessen Ausfluß das 
Ein- und Absetzungsrecht des geistlichen Vorstehers und das 
Veräußerungsrecht des geistlichen Gutes. Namentlich galt das 
für die Könige als Begründer der Bischofssitze. Nun sahen 
aber die Stifter dies ihr Kirchengut und die damit verbundenen 
Besetzungsrechte an wie irgend ein anderes finanzielles Recht: 
sie brachten die Kirchen in den gemeinen Wirtschaftsverkehr zu 
Kauf und Tausch, sie veräußerten um Geld die kirchlichen Stellen. 
Es war ein, vom kirchlichen Standpunkte aus betrachtet, un— 
würdiger Vorgang; zudem ward der Kirche die Verfügung über 
einen großen Teil ihres Personals und ihres Nutzbesitzes ent⸗ 
rissen. Die Kirche suchte sich darum dieser Folgen zu erwehren, 
indem sie ihrerseits den Grundsatz aufstellte, Kirchengut sei un— 
antastbar; auch eine Einweisung (Investitur) in dessen Nutzung 
durch Laien sei nicht gestattet. Und um diesen Grundsätzen 
zum praktischen Siege zu verhelfen, erweiterte die Kirche schließ— 
lich den Begriff der Simonie dahin, daß er sich nunmehr auch 
auf die Übertreter des Investiturverbotes beziehen sollte, auch 
wenn keinerlei Simonie im alten Sinne, d. h. keinerlei Geld— 
geschäft bei der Besetzung, vorgekommen war. 
Es war die Richtung, in der sich die Forderungen der 
Freunde der Reform seit der Wende des 10. und 11. Jahr— 
hunderts bewegten, wenn sie auch vor der Schrift des Kardinals 
Humbert noch nicht zu voller Klarheit gediehen waren. Und
	        
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