Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Kirche und Reich in der ersten Hälfte des elften Jahrhunderts. 317 
anderen Lage, als sein kaiserlicher Vater sie hinterlassen hatte. 
Vor allem galt das vom Verhältnis des Reiches zum Papst⸗ 
tum und zu Italien. 
VI. 
Nach dem Tode Papst Viktors II., 28. Juli 1057, konnten 
in Italien zum erstenmal die Folgerungen aus dem Abscheiden 
Kaiser Heinrichs IIII gezogen werden. Es geschah in nicht 
mißzuverstehender Weise. In den Vordergrund der weltlichen 
Verhältnisse trat Markgraf Gottfried von Tuscien; Papst wurde 
sein Bruder Friedrich als Stephan IX. Stephan wurde am 
2. August 1057 gewählt und Tags darauf inthronisiert; man 
dachte nicht daran, in Sachen des Papstwechsels die Kaiserin 
Agnes, die Reichsregentin, auch nur zu fragen. Nachträglich 
gingen dann freilich Anselm, Bischof von Lucca, und Hilde— 
bhrand nach Deutschland, die Anerkennung für den neuen Papst 
zu holen, und die Kaiserin war so schwach, sie ohne weiteres 
zu erteilen. 
Stephans Pontifikat war kurz; er starb in den Armen 
Hugos von Cluny am 29. März 1058. Gleichwohl ist seine 
Regierungszeit ausgezeichnet durch einen wesentlichen Fortschritt 
in den Doktrinen der Reformpartei. Die Partei stand jetzt 
am Vorabend des Zeitalters, das um die Verwirklichung ihrer 
Forderungen kämpfen sollte. Da war es nötig, manche bisher 
allgemein aufgestellte Lehre in ihren einzelnen Folgen für die 
bestehenden Zustände klarer zu legen und sich die vorhandenen 
oder erstrebenswerten Mittel zu ihrer Verwirklichung zu ver— 
gegenwärtigen. Namentlich galt das vom Verbote der Simonie. 
Hierher einschlagende Studien veröffentlichte wohl im Jahre 
1058, jedenfalls vor Ostern 1059, der Kardinal Humbert von 
Silva Candida, ein Lothringer, der mit Leo IX. nach Italien 
gekommen war, in seinem Buche Contra Simoniacos; sie sind 
praktisch bald von der größten Bedeutung geworden. Humbert 
steht natürlich auf dem Standpunkte strengsten Verbotes der 
Simonie, auch für die Könige; er sieht die Simonie als eine 
Ketzerei an, schlimmer als die des Arianismus. Vom Verbot
	        
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