Kirche und Reich in der ersten Hälfte des elften Jahrhunderts. 317
anderen Lage, als sein kaiserlicher Vater sie hinterlassen hatte.
Vor allem galt das vom Verhältnis des Reiches zum Papst⸗
tum und zu Italien.
VI.
Nach dem Tode Papst Viktors II., 28. Juli 1057, konnten
in Italien zum erstenmal die Folgerungen aus dem Abscheiden
Kaiser Heinrichs IIII gezogen werden. Es geschah in nicht
mißzuverstehender Weise. In den Vordergrund der weltlichen
Verhältnisse trat Markgraf Gottfried von Tuscien; Papst wurde
sein Bruder Friedrich als Stephan IX. Stephan wurde am
2. August 1057 gewählt und Tags darauf inthronisiert; man
dachte nicht daran, in Sachen des Papstwechsels die Kaiserin
Agnes, die Reichsregentin, auch nur zu fragen. Nachträglich
gingen dann freilich Anselm, Bischof von Lucca, und Hilde—
bhrand nach Deutschland, die Anerkennung für den neuen Papst
zu holen, und die Kaiserin war so schwach, sie ohne weiteres
zu erteilen.
Stephans Pontifikat war kurz; er starb in den Armen
Hugos von Cluny am 29. März 1058. Gleichwohl ist seine
Regierungszeit ausgezeichnet durch einen wesentlichen Fortschritt
in den Doktrinen der Reformpartei. Die Partei stand jetzt
am Vorabend des Zeitalters, das um die Verwirklichung ihrer
Forderungen kämpfen sollte. Da war es nötig, manche bisher
allgemein aufgestellte Lehre in ihren einzelnen Folgen für die
bestehenden Zustände klarer zu legen und sich die vorhandenen
oder erstrebenswerten Mittel zu ihrer Verwirklichung zu ver—
gegenwärtigen. Namentlich galt das vom Verbote der Simonie.
Hierher einschlagende Studien veröffentlichte wohl im Jahre
1058, jedenfalls vor Ostern 1059, der Kardinal Humbert von
Silva Candida, ein Lothringer, der mit Leo IX. nach Italien
gekommen war, in seinem Buche Contra Simoniacos; sie sind
praktisch bald von der größten Bedeutung geworden. Humbert
steht natürlich auf dem Standpunkte strengsten Verbotes der
Simonie, auch für die Könige; er sieht die Simonie als eine
Ketzerei an, schlimmer als die des Arianismus. Vom Verbot