Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Heinrich IV.; Königtum und Papsttum im Kampfe. 339 
der Harzburg, im Beginn des Aufstandes, Anfang September 
1073, demütig um die Unterstützung des römischen Stuhles; 
unter Selbstanklagen gelobte er Gehorsam und eine kirchliche 
Praxis im Sinne der Reform. 
Gregor beschloß, diese Lage zu nutzen. Er sandte im Früh⸗ 
jahr 1074 eine Gesandtschaft nach Deutschland, die auch hier 
ein Nationalkonzil unter ihrem Vorsitz berufen sollte, um die 
in Italien schon so oft beschlossenen Maßregeln gegen die 
Simonie des Klerus und die Priesterehe durchzusetzen. Heinrich 
nahm sich dieses Planes anfangs mit Eifer an, aber schließlich 
wich er dem Widerspruch der Bischöfe, vornehmlich derjenigen, 
die ihm in Sachsen während des Aufstandes treu geblieben 
waren. Das Konzil kam nicht zu stande. 
Gregor begriff nunmehr die Schwierigkeiten der Lage in 
Deutschland. Er beschloß, die Bischöfe noch mehr wie bisher 
von sich aus, aber mit Zuhilfenahme der weltlichen Gewalt 
unter die Macht des Papsttums zu beugen. So forderte er 
die der Simonie verdächtigen Bischöfe vor die römische Fasten— 
synode des Jahres 1075 und verhängte über die nicht Er— 
schienenen den Bann und die Amtsentbindung fuͤr die Dauer 
des Widerstands. Zugleich aber ließ er durch die Synode das 
Verbot der Laieninvestitur im Sinne der Schrift Humberts von 
Silva Candida! beschließen. Es war ein Schritt, der die könig⸗ 
liche Macht in Deutschland im tiefsten Marke traf. Allein 
Gregor veröffentlichte das Verbot einstweilen nicht von Amts 
wegen. Er wollte den Angriff gegen den König noch nach 
Möglichkeit mildern. Er schickte deshalb alsbald Gesandte an 
den König nach Deutschland mit dem Vorschlag, dieser möge 
sich mit der Kurie wegen des Investiturrechts verständigen. 
Aber mancherlei Feinde störten eben jetzt die Kreise der 
päpstlichen Politik. Die Pataria hatte eine Niederlage erlitten. 
Auf der andern Seite zerfiel der Bund zwischen der Kurie und 
den Normannen. Überall schien Gregor wieder aus seiner 
Siegerstellung herausgeworfen zu werden. Vielleicht erklärt es 
S. oben S. 317 ff. 
4
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.