Heinrich IV.; Königtum und Papsttum im Kampfe. 339
der Harzburg, im Beginn des Aufstandes, Anfang September
1073, demütig um die Unterstützung des römischen Stuhles;
unter Selbstanklagen gelobte er Gehorsam und eine kirchliche
Praxis im Sinne der Reform.
Gregor beschloß, diese Lage zu nutzen. Er sandte im Früh⸗
jahr 1074 eine Gesandtschaft nach Deutschland, die auch hier
ein Nationalkonzil unter ihrem Vorsitz berufen sollte, um die
in Italien schon so oft beschlossenen Maßregeln gegen die
Simonie des Klerus und die Priesterehe durchzusetzen. Heinrich
nahm sich dieses Planes anfangs mit Eifer an, aber schließlich
wich er dem Widerspruch der Bischöfe, vornehmlich derjenigen,
die ihm in Sachsen während des Aufstandes treu geblieben
waren. Das Konzil kam nicht zu stande.
Gregor begriff nunmehr die Schwierigkeiten der Lage in
Deutschland. Er beschloß, die Bischöfe noch mehr wie bisher
von sich aus, aber mit Zuhilfenahme der weltlichen Gewalt
unter die Macht des Papsttums zu beugen. So forderte er
die der Simonie verdächtigen Bischöfe vor die römische Fasten—
synode des Jahres 1075 und verhängte über die nicht Er—
schienenen den Bann und die Amtsentbindung fuͤr die Dauer
des Widerstands. Zugleich aber ließ er durch die Synode das
Verbot der Laieninvestitur im Sinne der Schrift Humberts von
Silva Candida! beschließen. Es war ein Schritt, der die könig⸗
liche Macht in Deutschland im tiefsten Marke traf. Allein
Gregor veröffentlichte das Verbot einstweilen nicht von Amts
wegen. Er wollte den Angriff gegen den König noch nach
Möglichkeit mildern. Er schickte deshalb alsbald Gesandte an
den König nach Deutschland mit dem Vorschlag, dieser möge
sich mit der Kurie wegen des Investiturrechts verständigen.
Aber mancherlei Feinde störten eben jetzt die Kreise der
päpstlichen Politik. Die Pataria hatte eine Niederlage erlitten.
Auf der andern Seite zerfiel der Bund zwischen der Kurie und
den Normannen. Überall schien Gregor wieder aus seiner
Siegerstellung herausgeworfen zu werden. Vielleicht erklärt es
S. oben S. 317 ff.
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