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Fünftes Buch. Erstes Kapitel.
alle Wahrheit leitet, und periodische Versammlungen der Bischöfe,
Synoden und Konzilien gewährleisteten die Katholizität der
Besamtkirche. In dieser Form, als Episkopal- und Synodal—
kirche, hatte die Kirche unter Konstantin dem Großen die An—⸗
erkennung des Staates sich errungen; das Zeitalter des heiligen
Augustin (334 -430) sah ihre Vollendung.
Nun lag aber die Weiterentwickelung der Episkopalkirche
zu monarchischer Verfassung in der Natur der bisherigen Ent—
wickelung. Monarchisch gedacht war die Stellung des Priesters
über den Laien der Ortsgemeinde, die Stellung des Bischofs
über dem Klerus der Diöcese: sollte nicht auch über dem
Episkopat sich eine monarchische Spitze erheben?
Im Orient wurde zuerst, wenn auch unvollkommen, der
kirchliche Verfassungsbau vollendet; die byzantinischen Kaiser ent—
vickelten einen mehr oder minder ausgesprochenen Cäsaropapis-
mus. Im Abendland dagegen war es unmöglich, der Kirche
ein weltlich-geistliches Oberhaupt zu geben; schon mit dem 5.
Jahrhundert ging das weltliche Imperium zu Grunde, und die Ger⸗
manenreiche auf seinem Boden waren durchtobt von den Kämpfen
‚wischen Orthodoxie und Arianismus. Auch eine geistliche Ober—
gewalt von ausgesprochenster und schnellster Bildung ergab sich
nicht, nur das römische Bistum hätte sie entwickeln können:
aber noch standen die Päpste als Angehörige des römischen
Dukates unter byzantinischer Hoheit. In dieser Lage ließ die
Weiterbildung der Kirchenverfassung im Abendland auf sich
varten; lange über ihre Blütezeit hinaus, bis zum völligen
Verfall im 7. und 8. Jahrhundert erhielt sich die Episkopal—
derfassung: die kirchliche Einheit schwand schließlich fast dahin
yvor der Sonderbildung der Landeskirchen.
Im Laufe dieser Entwickelung war nun auch die fränkische
Kirche zur Landeskirche geworden; und unfähig, in den Tiefen
eignen Geistes Nahrung und Wachstum zu finden, vielfach ab—
zeschlossen von den allgemeinen Kulturzusammenhängen der Zeit,
var sie im Verlaufe des 6. und 7. Jahrhunderts völlig ver—
lottert. Das germanische Institut der grundherrlichen Eigen⸗
tirche hatte den Bischöfen in den Pfarreien des platten Landes