Entstehung, Blüte und Verfall des Larlingischen Weltreichs. 17
allen Einfluß geraubt; die Häuser der Priester galten als Brut⸗
tätten des Lasters; Laien waren Äbte und Bis chöfe; Erzbischöfe
als Oberinstanzen über den Bischöfen kannte man kaum noch
dem Namen nach, Synoden waren wenigstens in Austrasien
während des 7. Jahrhunderts nicht mehr gehalten worden. Es
var ein grauenhafter Verfall, während auf deutschem Boden,
jenseits des Rheines, die Missionskirchen des heiligen Bonifatius
herrlich zu gedeihen begannen.
Dieser Gegensatz trat nach dem Tode Karl Martells vor
allem Karlmann, dem Herrscher Austrasiens, entgegen. Schon
im Jahre 742 berief er daher eine Versammlung seines Reiches
zur Reform der Kirche; unter dem Beirat Bonifazens wurden
in ihr die ersten Grundlagen eines neuen Lebens gelegt: Bischöfe
untadligen Wandels berufen, die Priester der Diöcesen ihnen
unterstellt, Jahressynoden beschlossen, disciplinare Vorschriften
für Laien und Priester erlassen, endlich die der Kirche entfrem—
deten Güter dieser grundsätzlich wieder zugesprochen. Es waren
Anfänge, die durch eine Synode des folgenden Jahres erweitert
und bekräftigt wurden, bis schon im Jahre 744 die Bewegung
von Austrasien nach Neustrien, dem Reiche Pippins, übersprang.
Auf dem Untergrund der Beschlüsse sowohl einer neustrischen
wie einer austrasischen Synode dieses Jahres konnte dann 745
die erste fränkische Gesamtsynode tagen: die Reform der ganzen
Landeskirche schien gefichert—
Allein nun trat alsbald die Frage auf, ob denn die
reformierte Kirche eine Landeskirche werde bleiben können?
Mit immer größerem Eifer hatte Bonifatius sich der fränkischen
Kirchenreform gewidmet ; die Lösung, die er der germanischen
Kirchenorganisation gegeben!, ließ keinen Zweifel darüber,
daß er auch die fränkische Kirche dem Papsttum unterordnen
werde; von Anbeginn war er den Königen als Missus beati
Petri entgegengetreten. Und bereits schien er seinem Ziele
nahe. Im Frühjahr 747 leitete er ein⸗ fränkische Gesamt⸗
ynode, in der es ausgesprochen ward man wost⸗ sich dem
Bal. Bd. J S. 857 ff.
damprecht, Deutsche Geschichte II.