Entstehung, Blüte und Verfall des Karlingischen Weltreichs. 23
ren Sachsen zu reden, als Apostel des Stammes das Evan⸗
gelium mit eherner Zunge gepredigt!.
Man kann die Sachsenkriege, die dreiunddreißig Jahre
der Regierung Karls umspannen, in drei Abschnitte teilen,
deren erster die Jahre 772 -782, der zweite die Jahre 782 bis
7885, der dritte die Jahre 793 bis höchstens 804 umfassen würde.
Der erste Abschnitt führt zur Unterwerfung der Westfalen
und eines Teiles der Engern, sowie zu loser Abhängigkeit der
zstlichen Teilstämme des Volkes, der Ostsachsen und der über—
elbischen Nordleute. Schon in den mannigfachen Kriegswechseln
dieser Jahre tritt die Eigenart des Kampfes hervor: die fränki—
sche Kriegführung wird bestimmt durch die politische und
soziale Kultur der sächsischen Stämme. Fast noch auf dem
Boden der germanischen Urzeit bewegte sich damals die säch—
sische Verfassung: die Stämme zerfallen in einzelne Gaustaaten,
die nur lose zu Staatenbünden verknüpft sind. So befand
sich Karl in ähnlicher Lage, wie die Feldherren des Imperiums
zur Zeit des Augustus: von Gau zu Gau mußte der Wider—
stand gebrochen, von Gau zu Gau Friede verbürgt werden, und
Mißerfolge auch nur gegen einen Gaustaat pflegten die schon
unterworfenen Gegenden zu neuem Aufstand zu entflammen.
Günstiger für den Eroberer war die soziale Lage des Volkes.
Aus der urgermanischen Gliederung in Edle, Freie, Liten und
Unfreie war der Adel unter den Sachsen zu fast ausschließlicher
Bedeutung ausgewachsen, ihm gehörte fast aller Grund und Boden
und damit die Verfügung über die wirtschaftliche Macht des
Stammes. Karl benutzte diese Lage, um die Unterwerfung des
Landes dadurch zu sichern, daß er insbesondere die Edeln sich
verpflichtete. Sie mußten die Erfüllung der Friedensbedingungen
durch Pfandsetzung ihres Grundbesitzes verbürgen; ihnen übergab
der König bei der ersten fränkischen Organisation des Landes
die Grafenämter der einzelnen Gaue.
Diese Politik in Verbindung mit kräftigem kriegerischen
Vorgehen schien bereits um 782 zur vollen Unterwerfung des
1 Translat. s. Liborii ec. B—.