Die Karlingische Renaissance.
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Vor allem aber versuchte das neue Leben sich in einer neuen
ditteratur und einer neuen Kunst schöpferisch auszusprechen.
Freilich zeigte sich hier, und vor allem auf dem Felde der
Dichtung, auch die ganze Schwäche der Bewegung. Alle Ver—
suche mittelalterlicher Renaissance haben an sich etwas Unstätes,
Sprunghaftes; nur je nachdem bedeutende Personen Anhänger
der Antike sind, flackert hier und da das Feuer der Begeisterung
ꝛmpor: die eigenmächtige Renaissance, die sich der Reife des
Volksgeistes entrang, war unter Deutschen dem 15. und 16.
Jahrhundert vorbehalten.
In Karlingischer Zeit blieb auch unter der Anregung Kaiser
sarls die neue Dichtung Hofpoesie, und nie konnte fie den Aus—
gangspunkt von der Schule, statt vom Leben verleugnen. So
waren nicht poetische Anregungen, die dem germanischen
Volksleben entspringen konnten, in ihr mächtig; epische
Leistungen, in denen das Volkstümliche zunächst zu suchen
wäre, blieben zurück, mochten auch immer die Thaten Karls
durch den Hibernicus Exul und Angilbert', die Ereignisse unter
Ludwig dem Frommen durch Ermoldus Nigellus, den nach
Straßburg verbannten Aquitaniermönch, besungen werden. Im
Mittelpunkte des poetischen Schaffens standen die Spätlinge
jeder gesunden nationalen Entwicklung, wie sie am Hofe des
Augustus und in den späteren Jahrhunderten der römischen
Kaiserzeit geblüht hatten: das Idyll und das Lehrgedicht, das
Epigramm und die Epistel. Und auch sie wieder bewegten sich
nicht in weiteren Geleisen; nur zu häufig tragen sie den Stempel
und die levis nota der Gelegenheitsdichtung: der Hof und die
Person Karls des Großen beherrschen erdrückend die poetische
Stimmung.
Dazu wollte es das Schicksal, daß in der unmittelbaren
Tafelrunde Karls Dichter von Gottes Gnaden fehlten. Zwar
haben alle Träger des akademischen Hoflebens gelegentlich gereimt;
1 Ihm wird der Karolus Magnus eét Leo III. papa, Bruchstück
rines größeren epischen Gedichtes, zuzuschreiben sein, vgl. Simson in
Forschungen z. Deutsch. Gesch. 12, 567 ff.; Ebert Littgesch. 2, 88 f., Althoff
m Mündener Gymnasialprogr. vom Jahre 1888 (No. 821).
Lamprecht, Deutsche Geschichte II.