Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

2 
Achtes Buch. Drittes Rapitel. 
Das wichtigere von beiden Momenten ist wohl in der 
hochgradig naturalwirtschaftlichen Tönung des deutschen Lehns— 
rechtes zu finden. Ursprünglich war der weitaus bedeutendere 
Bestandteil des Lehnsverbandes überall die Vasallität, d. h. 
das unmittelbare Treuverhältnis des Belehnten zum Herrscher 
gewesen: eben von hier aus waren die einzelnen Lehnspflichten 
der Ehrerbietung zu Hoffahrt und Heerfahrt, zu Fest und 
Gericht, zu Rat und Gefolge entwickelt worden. Allein seit dem 
Zeitalter der Ottonen begann die Vasallität, das Treuverhältnis, 
zurückzutreten vor dem Benefizium, der Berechtigung zum Nutz⸗ 
besitz verliehenen Gutes. Während nun in Ländern, die sich der 
geldwirtschaftlichen Umwälzung bereits in dieser frühen Zeit 
näherten, leicht Lehnsverhältnisse auf andere als dingliche 
Benefizien begründet werden konnten, bestand in dem volks— 
wirtschaftlich zurückstehenden Deutschland eine solche Möglichkeit 
nicht; hier waren Grund und Boden, und höchstens noch besonders 
konkrete dingliche Nutzungen an ihm, noch auf lange das einzige 
Substrat der Lehnstreue. Nun drängte eben dieses Substrat 
langsam auf Erblichkeit; und gerade deshalb galt es bald als 
der hervorragende Teil des Lehnsverhältnisses: schon in der 
zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts sank deshalb der Lehns— 
begriff aus der politischen Bedeutung gelegentlich völlig zum 
Wirtschaftsbegriff herab. Nach dem Benefizium, nicht nach 
Charakter und Art der Lehnsdienste erfolgte darum die soziale 
Differenzierung der Belehnten; das ganze Institut nahm eine 
agrarisch-aristokratische Färbung an; königlicher Vasall, Edler 
oder Fürst und Großgrundherr fielen fast stets zusammen, 
wurden schließlich als identisch betrachtet. 
Die Folge war, daß der königliche Lehnsnexus nicht hinaus— 
drang über die Aristokratie des Reiches, nicht hinabdrang in die 
Tiefen des Volkes, daß gerade auf dem Wege des Lehnsnexus 
ein unmittelbarer Zusammenhang der Krone mit Angehörigen 
der Masse des Volkes kaum mehr erreichbar schien. Aber noch 
mehr. Eben die wichtigsten Lehen knüpften sich an ehemalige 
hohe Ämter, an Herzogtümer, Kammerbotenstellungen, Graf— 
schaften, deren einstige Inhaber in karlingischer wie schon mero—
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.