Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Achtes Buch. Drittes Kapitel. 
Fürsten noch als einen vollen Ersatz für die verschollenen ord— 
nungsmäßigen Organe der Reichsverwaltung betrachten zu können; 
er mußte sich glücklich schätzen, erhielt er in der eifrigen Unter— 
stützung wenigstens der äußeren Reichspolitik durch den hohen 
Klerus immerhin ein Gegengewicht gegen die Unbotmäßigkeiten 
und centrifugalen Richtungen der Laienfürsten. Von einer 
administrativen Ausnutzung der höchsten Würdenträger der 
Kirche aber konnte im staufischen Zeitalter nicht mehr die 
Rede sein; wie im 10. Jahrhundert die Grafenverwaltung 
dem aufkommenden Lehnswesen zum Opfer gefallen war, so war 
die Bischofsverwaltung des Reiches in den Stürmen des In— 
vestiturstreites um die Wende des 11. und 12. Jahrhunderts 
für immer zu Grunde gegangen. 
Die Folge war, daß sich das Königtum nun zeitweise überhaupt 
fast aller decentralisierter Verwaltungsorgane beraubt sah: denn die 
einzigen königlichen Beamten, die noch hätten in Betracht kommen 
können, die Pfalzgrafen, denen die Könige einst die Wahrnehmung 
ihrer fiskalischen Interessen in den einzelnen Herzogtümern 
anvertraut hatten, sie waren ebenfalls um die Mitte des 
12. Jahrhunderts entweder unbedeutend geworden oder hatten 
sich zu Mächten von selbständiger Stellung entwickelt. 
Nun war allerdings während des gesamten mittelalterlichen 
Zeitraumes die Verwaltung überhaupt, und vor allem die 
größerer Staaten, nicht von der Bedeutung, die wir ihr heute 
zuzumessen leicht geneigt find. Die organisatorischen Anregungen 
gingen meist von kleineren Kreisen aus; in engem Horizonte 
spielte sich, wie das Rechts- und Wirtschaftsleben, so die Rege— 
lung der Beziehungen dieses Lebens ab; die Centralverwaltung 
pflegte selbsteingreifend überhaupt weniger, als auf Grund ge— 
legentlicher Anstöße von außen her zu wirken. Gleichwohl 
muß der Zusammensturz aller ausführenden Behörden der 
königlichen Gewalt in den Stammesgebieten, wie er um 
das Jahr 1150 nahezu Thatsache war, zu den bedenklichsten 
Anzeichen jener Zerrüttung gerechnet werden, in der König 
Konrad DI. das Reich zurückließ. Friedrich J. aber hat 
auf dem Gebiete der Verwaltung eine Rekonstruktion vorge—
	        
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