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Achtes Buch. Drittes Kapitel.
Fürsten noch als einen vollen Ersatz für die verschollenen ord—
nungsmäßigen Organe der Reichsverwaltung betrachten zu können;
er mußte sich glücklich schätzen, erhielt er in der eifrigen Unter—
stützung wenigstens der äußeren Reichspolitik durch den hohen
Klerus immerhin ein Gegengewicht gegen die Unbotmäßigkeiten
und centrifugalen Richtungen der Laienfürsten. Von einer
administrativen Ausnutzung der höchsten Würdenträger der
Kirche aber konnte im staufischen Zeitalter nicht mehr die
Rede sein; wie im 10. Jahrhundert die Grafenverwaltung
dem aufkommenden Lehnswesen zum Opfer gefallen war, so war
die Bischofsverwaltung des Reiches in den Stürmen des In—
vestiturstreites um die Wende des 11. und 12. Jahrhunderts
für immer zu Grunde gegangen.
Die Folge war, daß sich das Königtum nun zeitweise überhaupt
fast aller decentralisierter Verwaltungsorgane beraubt sah: denn die
einzigen königlichen Beamten, die noch hätten in Betracht kommen
können, die Pfalzgrafen, denen die Könige einst die Wahrnehmung
ihrer fiskalischen Interessen in den einzelnen Herzogtümern
anvertraut hatten, sie waren ebenfalls um die Mitte des
12. Jahrhunderts entweder unbedeutend geworden oder hatten
sich zu Mächten von selbständiger Stellung entwickelt.
Nun war allerdings während des gesamten mittelalterlichen
Zeitraumes die Verwaltung überhaupt, und vor allem die
größerer Staaten, nicht von der Bedeutung, die wir ihr heute
zuzumessen leicht geneigt find. Die organisatorischen Anregungen
gingen meist von kleineren Kreisen aus; in engem Horizonte
spielte sich, wie das Rechts- und Wirtschaftsleben, so die Rege—
lung der Beziehungen dieses Lebens ab; die Centralverwaltung
pflegte selbsteingreifend überhaupt weniger, als auf Grund ge—
legentlicher Anstöße von außen her zu wirken. Gleichwohl
muß der Zusammensturz aller ausführenden Behörden der
königlichen Gewalt in den Stammesgebieten, wie er um
das Jahr 1150 nahezu Thatsache war, zu den bedenklichsten
Anzeichen jener Zerrüttung gerechnet werden, in der König
Konrad DI. das Reich zurückließ. Friedrich J. aber hat
auf dem Gebiete der Verwaltung eine Rekonstruktion vorge—