Politische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung. 99
nommen; und sie gelang nicht minder, wie die Durchbildung des
Heerschildes.
Von jeher hatte die reale Macht des Königtums zum
großen Teile auf dem energischen Ausbau der Domanialver—
waltung beruht: niemand hat das deutlicher gesehen und mehr
dementsprechend gewirkt als Karl der Große. Die von ihm
begründete besondere Verwaltung der fiskalischen Grundherrs chaft
zeichnete sich durch sorgfältige Gliederung und Präcision ihrer
Leistungen weithin aus vor allen sonstigen grundherrlichen Ver—
waltungen.
Sie war nun aber mit den Karlingen, wenigstens in
Deutschland, nicht zugleich zu Grunde gegangen. War im
9. Jahrhundert Achen ein Mittelpunkt dieser Verwaltung ge—
wesen, jetzt wurden es Regensburg und Frankfurt; ihr ange—
gliedert wurde ferner das reiche System der ottonischen Pfalzen,
deren Güter fast alle Abfallslandschaften des Harzgebirges durch⸗
zogen. So entstand eine neue Fiskalverwaltung, die im 10.
und 11. Jahrhundert noch immer an innerem Leben die groß⸗
zrundherrlichen Betriebe überragt zu haben scheint.
Indessen auch ihr blieb das allgemeine Los der
Grundherrschaft im 12. Jahrhundert nicht erspart. Sie zerfiel;
sie ward zu einem Substrat von Renten; aus ihr heraus ent—
wickelten sich neue Stände: mehr oder minder freie Bauern, Hand⸗
werker, Kaufleute, nicht zum geringsten die Ministerialen als ein
neuer halbfreier Stand ritterlichen und administrativen Dienstes.
Aber eben bevor die Ministerialen durch Umwandlung ihrer
alten Dienstgüter in freie Lehen der Fiskalverwaltung völlig
verloren gingen, hat Friedrich J. es verstanden, sie noch einmal
zum Aufbau einer neuen königlichen Verwaltung zu benutzen.
Es wurde das, bei dem räumlich beschränkten Vorkommen der
königlichen Ministerialen, möglich nur dadurch, daß der König
neben den Reichsdienstmannen vielfach auch die überallhin ver—
zweigten Dienstmannen der großen Kirchen in seinen Dienst
einbezog: unterstanden sie doch als Teil des geistlichen Gutes
in gleicherweise, wie alles Kirchengut, bis zu einem gewissen
Grade königlicher Verfügung. So wurde denn die Kirche, die