Politische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung. 109
Einheit des Karlingischen Universalreiches eingetreten; mit dem
deutschen Reiche, soweit es sich im Widerstand gegen die parti⸗
kularistischen Neigungen der Stämme und Herzöge befand, hat er
seit dem 10. Jahrhundert dauernd die engste Fühlung gehalten.
Das Königtum selbst umgab er mit all der unnahbaren
Hoheit kirchlicher Weihe: schon bei der Wahl stimmt wenigstens
seit dem 12. Jahrhundert regelmäßig jener Mainzer Erzbischof
zuerst und eigentlich in aller Namen allein, den Widukind noch
gern den pontifex maximus Germaniens genannt hat; der Er⸗
wählte wird dann an Stelle der altgermanischen Schilderhebung
auf einen Altar gesetzt, noch mehr verlief die Krönung in kirch
lichen Formen, obwohl sie rechtlich nur den germanischen Cha—
rakter einer feierlichen Einweisung des Königs in die Fülle der
Reichsgewalt aufwies.
Auch in der Führung der Reichsgeschäfte war der König
durchaus auf die Kirche hingewiesen: schon finanziell war er von
ihr weithin abhängig. Er konnte die bischöflichen wie reichs⸗
abteilichen Kirchen in außerordentlichen Fällen besteuern; die
Bischöfe und Äbte verpflegten ihn in ihren Städten, so oft er
darin Hof hielt; sie waren jederzeit gewärtig zur Hoffahrt und
zum Dienst der Gesandtschaft. Noch mehr: der Klerus lieferte
bom 10. Jahrhundert ab dauernd das wesentlichste Beamten⸗
personal der Centralverwaltung des Reiches; recht eigentlich
zurch kirchliche Mittelhände regierte der König, soweit seine
Macht sich erstreckte.
Natürlich trat der König bei dieser Lage der Kirche immer
näher. Die Könige schon des 10. Jahrhunderts konnten gute
Politik zu treiben glauben, wenn sie dland und Wald massen⸗
haft an kirchliche Institute verschenkten: da sie selbst nicht
mehr in der Lage waren, mit den Kräften ihrer grundherrlichen
Verwaltung die wirtschaftliche Ausnutzung des gewaltigen
königlichen Grundbesitzes zu organisieren, so mochte es weise
erscheinen, hierzu die Kirche, gleichsam nur im Auftrag des
Königs und zum Nutzen des Königtums, heranzuziehen.
Allein nachdem auf diesem und verwandten Wegen die
tiefsten, die finanziellen Machtgrundlagen des Königtums an