Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

132 Neuntes Buch. Erstes Kapitel. 
alte agrarische Einkünfte begründet worden; sie hatte der Central⸗ 
zewalt die dauernde Verfügung über große Geldsummen und 
damit die Organisation eines neueren Beamtentums und den 
Wiedererwerb früher verlorener staatlicher Rechte gestattet. 
Eine verwandte Wendung der inneren Politik drängte sich dem 
deutschen Herrscher jetzt für Mittel- und Oberitalien ohne wei— 
teres auf; vielleicht unter Kenntnis der romanischen Vorbilder 
hat Friedrich den neuen Weg, jetzt besser unterrichtet als zur 
Zeit des ersten italienischen Zuges, mit vollem Bewußtsein ein— 
geschlagen: seine Absicht ging auf die finanzielle Organisation 
der großen lombardischen Verkehrsregalien. 
Dabei hinderte ihn nicht, daß diese Regalien zumeist 
schon in den Besitz der Bischöfe, und von bischöflichem Besitz 
in städtisches Eigentum übergegangen waren. Gegenüber dieser 
Thatsache kam ihm eine mächtige geistige Strömung Oberitaliens 
zu Hilfe. In der rein formalistischen Gliederung der italienischen 
Rhetorenschulen hatte die Jurisprudenz von jeher einen ehren— 
vollen Platz als Teil der Rhetorik behauptet. Gegen Ende des 
11. Jahrhunderts begann sie dann die übrigen Fächer der 
Rhetorik zu überwiegen, ihre materielle Seite überwucherte das 
alte Gebiet grammatischer und dialektischer Formalien: die Aus— 
hbildung zu juristischem Denken ward Hauptaufgabe der Rhetorik; 
die Rhetorenschulen selbst wurden zu Rechtsschulen. In dieser 
Umwandlung befreite sich zugleich die römische Rechtstradition 
immer mehr von dem Zusammenhang mit dem langobardischen 
und dem Gewohnheitsrecht; Irnerius stellte das römische Recht 
zuerst als Gegenstand eignen Studiums auf und versuchte es als 
geschlossenes System zu begreifen. In diesen Verschiebungen 
erlitt nun die alte Theorie des kaiserlichen Absolutismus, wie 
sie seit den Tagen Karls des Großen auf Augustins Buch De 
eivitate Dei und auf den Anschauungen der Bibel beruht hatte, 
eine volle Veränderung. Das alte absolutistische Ideal der spät— 
kaiserlichen Zeiten Roms, wie es in den grundlegenden juristischen 
Überlieferungen ausgeprägt war, lebte wieder auf: die Welt 
sah eine der merkwürdigsten staatsrechtlichen Renaissancen. 
Die Kaiser haben die Bedeutung dieser Bewegung schon
	        
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