Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Aufschwung des Königtums unter den Staufern. 133 
früh begriffen; bereits Heinrich IV. unterhält Beziehungen zu 
ihr, und Friedrich J. stellt sich dann völlig auf ihren Stand⸗ 
punkt. Von ihm aus waren nun die Regalien selbstverständlich 
notwendiger Bestandteil der kaiserlichen Hoheitsrechte; es war 
undenkbar, daß sie sich in anderen als kaiserlichen Händen 
hefanden. 
Gestützt auf den Einfluß der öffentlichen Meinung Italiens, 
die sich in diesen Vorstellungen erging, hatte Friedrich Reinald 
von Dassel und Otto von Wittelsbach seinem Heere schon als 
kaiserliche Kommissare zur Beitreibung der lombardischen 
Regalien wie Inanspruchnahme kaiserlicher Regierungsrechte 
überhaupt vorausgesandt. Sie waren nicht übel empfangen 
worden: die wichtigsten Städte außer Mailand waren ihnen 
ntgegengekommen. 
Darauf erschien Friedrich selbst mit Heereskraft im Lande. 
Sofort wandte er sich gegen das rebellische Mailand. Es wurde 
helagert, am 8. September 1158 mußte es sich ergeben. Und 
aun stellte ihm Friedrich neben der Last äußerer Demütigungen 
Bedingungen, die das rasche Gelingen seiner lombardischen 
Pläne gewährleisteten. Die Mailänder mußten ihr Außengebiet 
herausgeben, es ward ihnen auferlegt, eine kaiserliche Pfalz zu 
erbauen, sie erhielten ihre beiden ersten Konsuln auf Prä— 
sentation vom Kaiser, sie wurden in ihrer Bedeutung auf das 
Niveau anderer Städte der Lombardei zurückgeführt. Sie ver— 
sprachen ferner die Herausgabe aller kaiserlichen Hoheitsrechte 
und Regalien; es war der Abschluß der von Reinald und Otto 
eingeleiteten Vorbereitungen für eine neue staatsrechtliche Ord— 
nung Oberitaliens. 
Durchgeführt ward die neue Ordnung auf dem roncalischen 
Reichstage des Novembers 1158. Hier erklärte der Erzbischof 
von Mailand namens der versammelten Fürsten den Kaiser zum 
absoluten Herrscher der Lombardei: Scias omne ius populi 
in condendis legibus tibi concessum; tua voluntas ius est, 
Sicuti dicitur: quod principi placuit, legis habet vigorem. 
Inst. J, 2, 6. Die Stelle bei Rahewin 4, 5.
	        
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