Aufschwung des Königtums unter den Staufern. 133
früh begriffen; bereits Heinrich IV. unterhält Beziehungen zu
ihr, und Friedrich J. stellt sich dann völlig auf ihren Stand⸗
punkt. Von ihm aus waren nun die Regalien selbstverständlich
notwendiger Bestandteil der kaiserlichen Hoheitsrechte; es war
undenkbar, daß sie sich in anderen als kaiserlichen Händen
hefanden.
Gestützt auf den Einfluß der öffentlichen Meinung Italiens,
die sich in diesen Vorstellungen erging, hatte Friedrich Reinald
von Dassel und Otto von Wittelsbach seinem Heere schon als
kaiserliche Kommissare zur Beitreibung der lombardischen
Regalien wie Inanspruchnahme kaiserlicher Regierungsrechte
überhaupt vorausgesandt. Sie waren nicht übel empfangen
worden: die wichtigsten Städte außer Mailand waren ihnen
ntgegengekommen.
Darauf erschien Friedrich selbst mit Heereskraft im Lande.
Sofort wandte er sich gegen das rebellische Mailand. Es wurde
helagert, am 8. September 1158 mußte es sich ergeben. Und
aun stellte ihm Friedrich neben der Last äußerer Demütigungen
Bedingungen, die das rasche Gelingen seiner lombardischen
Pläne gewährleisteten. Die Mailänder mußten ihr Außengebiet
herausgeben, es ward ihnen auferlegt, eine kaiserliche Pfalz zu
erbauen, sie erhielten ihre beiden ersten Konsuln auf Prä—
sentation vom Kaiser, sie wurden in ihrer Bedeutung auf das
Niveau anderer Städte der Lombardei zurückgeführt. Sie ver—
sprachen ferner die Herausgabe aller kaiserlichen Hoheitsrechte
und Regalien; es war der Abschluß der von Reinald und Otto
eingeleiteten Vorbereitungen für eine neue staatsrechtliche Ord—
nung Oberitaliens.
Durchgeführt ward die neue Ordnung auf dem roncalischen
Reichstage des Novembers 1158. Hier erklärte der Erzbischof
von Mailand namens der versammelten Fürsten den Kaiser zum
absoluten Herrscher der Lombardei: Scias omne ius populi
in condendis legibus tibi concessum; tua voluntas ius est,
Sicuti dicitur: quod principi placuit, legis habet vigorem.
Inst. J, 2, 6. Die Stelle bei Rahewin 4, 5.