Full text : Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

152 Neuntes Buch. Erstes Rapitel.

zu den Lieblingen des Herrschers; gern und lange weilte
Friedrich von jetzt ab in den Mauern der neu erblühenden
Stadt.
In Deutschland aber feierte der Kaiser die neue Ordnung
der Herrschaft über die Lombardei wie über sein Heimatland in
dem glänzenden Fest der Schwertleite seiner ältesten Söhne
Heinrich und Friedrich, das in den Maitagen des Jahres 1184
angeblich 40000 Ritter am gesegneten Strande des Rheines,
in Mainz und auf dem jenseitigen Ufer vereinte. Märchen—
hafte Pracht bot sich hier dem Auge der Zeitgenossen dar; drei
Tage lang folgten sich Messe und Turnier, Volksbelustigung
und ernster Verkehr, und lang noch erzählten fahrende Spiel—
leute wie vornehme Dichter, ein Heinrich von Veldeke, ein
Guiot von Provins, von dem Glanze des kaiserlichen Wonne—
monds.
Dem ersten fruchtbaren Schritt in Italien aber, der Aus—
söhnung mit den Lombarden, folgte bald ein zweiter, wichtigerer,
der wichtigste, den die Staufer des 12. Jahrhunderts überhaupt
gethan haben: die Verlobung König Heinrichs mit Constanze,
der um elf Jahre älteren normannischen Erbtochter von Sizilien
und Apulien (24. Oktober 1184).
Wie war doch Sizilien und Unteritalien von den univer—
salen Träumen der abendländisch-deutschen Kaiser umwoben
worden: schon Karl der Große wollte die Länder seinem Reiche
erwerben, dann haben die Ottonen heiß um sie gerungen, und noch
Heinrich III. hat die Lehnsoberhoheit darüber beansprucht.
Aber der Preis war zunächst dem fremdherbeigekommenen Volk
der Normannen zugefallen. Dieselbe Nation, die im 9. Jahr—
hundert gemeinsam mit dem Islam die christliche Weltordnung
des Abendlandes bedroht hatte, ward im 11. Jahrhundert zur
Vorkämpferin dieser Ordnung gegenüber den Sarazenen Siziliens;
und unter päpstlicher Hoheit erwarben ihre Fürsten die Krone
der vielumstrittenen Gebiete. Allein mochte immerhin der
Charakter der normannischen Eroberung als Glaubenskampf
den Päpsten ein thatsächliches Anrecht auf die Oberhoheit über
das Normannenreich gewähren, das geschichtlich freilich nur auf
            
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