Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Zerfall des Reiches. 
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Gleichzeitig aber nahm die soziale Entwickelung der führen⸗ 
den Stände in Deutschland eine Richtung, die zum vollen Ruin 
des Königtums ausschlagen mußte. Die Fürsten, unter Hein— 
rich VI. so stark gedemütigt, gewannen schon unter dem Doppel⸗ 
königtum Philipps und Ottos naturgemäß wieder an Bedeutung, 
da jeder der Herrscher ihre Unterstützung suchte. Zudem wurde 
der Einfluß der Königsgewalt auf die Pfaffenfürsten stark unter⸗ 
hunden von dem Augenblick an, da Innocenz III. die Ernennung 
der Bischöfe auch in Deutschland dem Papste zuschrieb. Gegen— 
über dieser Stärkung des Fürstentums im antimonarchischen 
Sinne vermochten sich die Könige noch etwa zwei Jahrzehnte 
hindurch der Ministerialität als selbstloser Stütze zu bedienen. 
Dann aber, etwa ums Jahr 1220, begann auch diese Hilfe zu 
bersagen. Die Dienstmannen, einst unbedingte Vollstrecker der 
königlichen Befehle, waren inzwischen zu Vasallen geworden; 
nun begannen sie in die Klasse des niederen Adels aufzugehen!, 
umspannen sich mit den besonderen, damals meist lokal ge— 
hundenen und niedrig gewerteten Anschauungen dieses Standes?, 
traten zurück vom politischen Schauplatz. 
Von neuem stand das Königtum den Fürsten gegenüber. 
Aber nicht ihnen allein. Neben sie stellte sich immer dringlicher, 
immer ebenbürtiger an Macht und Erfolgen das Bürgertum der 
zroßen Städtes; schon um 12285 war es eine der maßgebenden 
Kräfte im Reich, um die Mitte des 13. Jahrhunderts hat es 
die deutsche Entwickelung zeitweis völlig beherrscht. Es wäre 
die Aufgabe des deutschen Königtums gewesen, diese neue Bil— 
dung völlig abweichender Art mit ihren geldwirtschaftlichen 
Interessen dem Reiche einzuordnen, sie nutzbar zu machen für 
das Königtum, auf ihre Kraft gestützt sich von neuem an die 
Spitze der Nation zu schwingen. Die Staufer haben, von 
anderen, außerdeutschen Dingen in Anspruch genommen, die 
Lösung dieser Aufgabe versäumt; als Wilhelm von Holland sie 
tVgl. oben S. 101. 
3 Vgl. oben S. 20 ff. 
Vgl. oben S. 49 ff.
	        
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