Zerfall des Reiches.
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Bewegung gezogen; dazu kamen von Städten schließlich sogar
so weit entfernte, wie Lübeck, Hamburg, Stade, Würzburg,
Nürnberg, Regensburg, von Fürsten der Bischof von Würzburg:
es schien, als sollte die ursprünglich städtische Einung des
Westens in einen allgemeinen Verband aller Stände und Gegenden
des Reiches übergehen.
Und schon hatte König Wilhelm seine königlichen Bestre—
bungen denen des Bundes fast völlig gleichgestellt; seit Februar
—DDD—
Es war ein ungemein wichtiger Schritt; gelang es dem König—
tum, zunächst auch nur eine Ehrenstellung im Bunde aufrecht
zu erhalten, so konnte es von da aus versuchen, allmählich
durch Vermittlung der Bundesorgane selbst die stets wachsenden
Widersprüche der bürgerlichen und landesfürstlichen, der städtischen
und ländlichen Entwickelung auszugleichen: es war nicht undenkbar,
daß es auf diese Weise von neuem über den Bund hinaus zum
Regulator, schließlich zum Beherrscher der gärenden sozialen
Bewegung emporwuchs. König Wilhelm, obwohl noch jung,
doch mild und verständig, zudem von seiner Heimat her dazu
erzogen, städtische und fürstliche Interessen in ihrer politischen
Bedeutung gegenzuwägen, hat diese Möglichkeit wohl begriffen.
Am 29. Juni 1285 trat unter dem Vorsitz des königlichen
Hofrichters zum erstenmal ein Bundestag zusammen, der
sich mit der Ausgleichung der vorhandenen sozialen Gegensätze
beschäftigte. Die Städte kamen den Fürsten in vieler Hinsicht
weit entgegen, namentlich in der Frage des Pfahlbürgertums,
dessen weitere Entwickelung die Territorien der leistungsfähigsten
Bevölkerungsklassen zu berauben drohte; das Bürgerrecht sollte
nicht mehr an Leute verliehen werden, die den größten Teil
des Jahres außerhalb der Stadt auf dem platten Lande zu—
brächten. Andererseits erklärten sich die Fürsten und edlen
Grundherren bereit, der ländlichen Bevölkerung freien Zug in
die Städte zu gewähren, vorausgesetzt, daß sie, soweit sie
grundhold, ihren bestehenden herrschaftlichen Verpflichtungen
nachkäme; auch sollte es den Bauerschaften unbenommen sein,
dem Bunde beizutreten, falls sie ihre Zinse in der Höhe wie
Lamprecht, Deutsche Geschichte VII. 19