Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Zerfall des Reiches. 
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Bewegung gezogen; dazu kamen von Städten schließlich sogar 
so weit entfernte, wie Lübeck, Hamburg, Stade, Würzburg, 
Nürnberg, Regensburg, von Fürsten der Bischof von Würzburg: 
es schien, als sollte die ursprünglich städtische Einung des 
Westens in einen allgemeinen Verband aller Stände und Gegenden 
des Reiches übergehen. 
Und schon hatte König Wilhelm seine königlichen Bestre— 
bungen denen des Bundes fast völlig gleichgestellt; seit Februar 
—DDD— 
Es war ein ungemein wichtiger Schritt; gelang es dem König— 
tum, zunächst auch nur eine Ehrenstellung im Bunde aufrecht 
zu erhalten, so konnte es von da aus versuchen, allmählich 
durch Vermittlung der Bundesorgane selbst die stets wachsenden 
Widersprüche der bürgerlichen und landesfürstlichen, der städtischen 
und ländlichen Entwickelung auszugleichen: es war nicht undenkbar, 
daß es auf diese Weise von neuem über den Bund hinaus zum 
Regulator, schließlich zum Beherrscher der gärenden sozialen 
Bewegung emporwuchs. König Wilhelm, obwohl noch jung, 
doch mild und verständig, zudem von seiner Heimat her dazu 
erzogen, städtische und fürstliche Interessen in ihrer politischen 
Bedeutung gegenzuwägen, hat diese Möglichkeit wohl begriffen. 
Am 29. Juni 1285 trat unter dem Vorsitz des königlichen 
Hofrichters zum erstenmal ein Bundestag zusammen, der 
sich mit der Ausgleichung der vorhandenen sozialen Gegensätze 
beschäftigte. Die Städte kamen den Fürsten in vieler Hinsicht 
weit entgegen, namentlich in der Frage des Pfahlbürgertums, 
dessen weitere Entwickelung die Territorien der leistungsfähigsten 
Bevölkerungsklassen zu berauben drohte; das Bürgerrecht sollte 
nicht mehr an Leute verliehen werden, die den größten Teil 
des Jahres außerhalb der Stadt auf dem platten Lande zu— 
brächten. Andererseits erklärten sich die Fürsten und edlen 
Grundherren bereit, der ländlichen Bevölkerung freien Zug in 
die Städte zu gewähren, vorausgesetzt, daß sie, soweit sie 
grundhold, ihren bestehenden herrschaftlichen Verpflichtungen 
nachkäme; auch sollte es den Bauerschaften unbenommen sein, 
dem Bunde beizutreten, falls sie ihre Zinse in der Höhe wie 
Lamprecht, Deutsche Geschichte VII. 19
	        
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