290 Neuntes Buch. Viertes Kapitel.
vor fünfzig Jahren zahlten. Es waren verheißungsvolle An—
fänge zur Überbrückung jenes Gegensatzes zwischen Stadt und
Land, der sich später in einer für die deutschen Geschicke so
verhängnisvollen Weise entwickelt hat; König Wilhelm hat sie
am 10. November 12565 auf einem Bundestag zu Oppenheim
feierlich bestätigt.
Und schon versuchte der König darüber hinaus die ersten
Schritte, sich zu schiedsrichterlicher Stellung über Städte und
Fürsten zugleich zu erheben. Er bestimmte unter Einverständnis
des Bundes, daß sich alle Bundesglieder, vor allem auch die
edlen Herren, falls sie sich gegenseitig geschädigt glaubten, zur
Beilegung ihrer Zwiste an seinen Hofrichter oder auch an die
von Friedrich II. neu entwickelte Beamtenschaft des Reiches,
an die Reichsschultheißen wenden sollten, ehe sie Selbsthilfe
übten. Klar liegt die Absicht zu Tage, dem Bunde zwar noch
die vertragsweise Ausgleichung allgemeiner sozialer Mißstände
zu überlassen, dem Reiche aber die Cognition über deren einzelne
widerrechtliche Außerungen wiederum zu sichern. Der Plan schien
zu gelingen, wenn sich auch auf dem nächsten Bundestage zu Köln,
am 6. Januar 1256, noch einige Schwierigkeiten erhoben: da kam die
Kunde, daß der junge König vorzeitig auf einer Heerfahrt gegen
die Friesen am 28. Januar 1256 erschlagen worden sei.
Es war ein schwerer Verlust für das Reich, unersetzlich
namentlich wegen des Augenblickes, in dem er eintrat. In
neuen Wahlwirren mußte das einmütige Zusammengehen von
Städten und Fürsten schwer gefährdet werden; und unwahr—
scheinlich war es, daß der Versuch, die fürstlichen und städtischen
Interessen auszugleichen, einmal gescheitert, nochmals unter⸗
nommen werden würde.
Der Bund handelte nach Wilhelms Tode klug und korrekt; er
nahm die königlichen Hoheitsrechte in seine Obhut und schrieb für
alle Fälle eine allgemeine Rüstung aus; er wies die Neuwahl des
Königs den zuständigen Gewalten zu, indem er sich für völlig
neutral erklärte, versuchte aber gleichzeitig eine Doppelwahl zu ver—
hindern, indem er Unterwerfung unter jeden einhellig, Wider⸗
stand gegen jeden zwiespältig gewählten Koönig ankündigte.