Zerfall des Reiches.
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So war es an den Fürsten, dem Vertrauen des Bundes
durch eine glückliche Wahl zu entsprechen. Allein hierfür fehlten
fast alle Vorbedingungen. Die alte Verfassung des Reiches war
schon so zerklüftet, daß niemand wußte, wer eigentlich das Recht
zur Kur besitze; und der innere Anteil der Fürsten an dem
gemeinsamen Schicksal der Nation war derart herabgestimmt,
daß es nicht einmal mehr zu energischer Wahlagitation kam.
Man sprach wohl von diesem und jenem als Kandidaten, von
Otokar von Böhmen, von Konradin, von Otto von Brandenburg;
im Volke hielt sich hartnäckig der Glaube, Friedrich der Freidige
von Thüringen, der frohgemute Enkel Kaiser Friedrichs II., sei
der Herrscher der Zukunft: aber für einen von diesen lebendig
einzutreten versuchte niemand. So meldete sich das Ausland. Es
kam dahin, daß der Titel eines deutschen Königs, eines Kaisers,
von fremder Eitelkeit im Sinne etwa eines heutigen zweifelhaften
Grafentitels erstrebt ward. Es meldete sich Alfons X. von
Castilien, ein Verwandter der Staufer, ein gefeierter Held seines
Landes; was ihm wert war an den neuen Beziehungen, nahm er
sich vorweg; schon im März 12856 ließ er sich von den Pisanern
als Kaiser begrüßen. Es meldete sich Richard von Cornwallis, der
zweite Sohn König Johanns von England, der Schwager weiland
Kaiser Friedrichs II.; er war eitel ohne Maßen, Kandidat
Englands, Kandidat auch der Kurie, die ihn in Sizilien gegen
die lästig werdenden Franzosen auszuspielen gedachte.
In Deutschland siegte Richard; für ihn sprach der deutsche
Klerus, abhängig vom Papste, für ihn die englischen Sym—
pathieen des Niederrheins, für ihn leider vor allem die über—
triebene Vorstellung, die sich die fürstlichen Wähler von seinem
Reichtum und seiner Freigebigkeit in Sachen der Wahlbestechung
machten. So ward er gewählt, und König Heinrich III. von
England zahlte an den Papst etwa 21/3 Millionen Mark unseres
Geldes. Auch die deutschen Fürsten wurden bedacht; sie
waren billiger; es erhielten angeblich der Herzog von Baiern
270 000 Mark, der Kölner Erzbischof 180 000 Mark, der
Mainzer 120 000 Mark, der Herzog von Braunschweig 75 000
Mark, anderer nicht zu gedenken.
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