Sonderbildungen des deutschen Wesens in Flandern und Holland. 305
nach einem furchtbaren Erbfolgestreit, der in der vielbesungenen
Schlacht von Worringen am Rheine entschieden ward.
Während all dieser Ereignisse, im Laufe des 12. und 13.
Jahrhunderts, hielten die Herzöge von Brabant wenigstens
formell, nicht selten aber auch in einschneidenden Handlungen,
noch den alten Zusammenhang mit dem Reiche aufrecht. Oft
genug erschienen sie auf den Reichstagen, gern suchten sie ver—
wandtschaftliche Verbindungen mit den Fürstenhäusern der deut—
schen Centralländer; ein Zweig von ihnen hat nach dem Aus—
sterben des alten Thüringer Landgrafenhauses dessen hessische
Besitzungen geerbt und lebt damit in den verschiedenen Asten des
heutigen hessischen Fürstenstammes fort.
Erst gegen Ende des 13. Jahrhunderts wenden sich die
Herzöge von Brabant und mit ihnen eine Anzahl anderer
niederlothringischer Großer vom Reiche ab. Das deutsche Inter—
regnum war hierfür nur äußerliche Veranlassung. Wesentlich
war, daß die brabanter wie die niederlothringische Entwickelung
überhaupt einen anderen Charakter anzunehmen begann, als die
der sonstigen Länder im Reiche. Überall erwuchs hier der Gegensatz
zwischen Adel und Bürgertum schon zu entscheidender Stärke: die
Fürsten, die sich mit Erfolg über ihm zu halten wußten, be—
gründeten damit eine eigene innere Politik und mit dieser das
thatsächliche Recht souveräner Haltung. In Brabant vor allem
geschah das. Es gelang hier, die furchtbaren inneren Wirren
des Jahres 1306 und der folgenden Zeit zu dämpfen; in den
Gesetzen von Cortenberg (1812) wurde der Keim zu einem
gegenseitigen Ausgleich der sozialen und politischen Gewalten
gelegt, der in der Entwickelung einer höchst eigenartigen ständi—
schen Verfassung bald reife Früchte trug.
Die Anregung zu dieser abweichenden sozialen und poli—
tischen Entwickelung verdankte aber weder Brabant noch sonst
eins der wichtigeren Territorien Niederlothringens allein sich
selbst: sie ging zum guten Teile von dem westlichen, der fran⸗
zösischen Krone unterworfenen Nachbarterritorium aus, von
Flandern.
Lamp“eacht, Deutsche Geschichte III.
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