Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Fehntes Buch. Erstes Kapitel. 
Flandern war schon durch den Vertrag zu Verdun an das 
westfränkische Reich gekommen. Nun hatte allerdings Otto der 
Große im Jahre 941 einen Teil des Landes nördlich von Gent 
und jenseits der Schelde an das Reich zurückgebracht; er ließ 
dicht bei der Abtei Sint Baafs zu Gent eine Burg bauen und 
verlieh den Bezirk an einen Grafen aus billungischem Hause. 
Allein dieser Teil wie gewisse Gebiete Niederlothringens rechts der 
Schelde und endlich Seeland gelangten nach hartnäckigen Kämpfen 
zwischen Kaiser Heinrich III. und den Grafen von Flandern 
nach der Mitte des 11. Jahrhunderts doch wieder an diese als 
Lehen: neben das alte französische Lehen, die Flandre sous la 
couronne, stellte sich nunmehr Rijksvlanderen: die Grafen hatten 
es fertig gebracht, ihre entfernte Lage von dem Centrum des 
französischen wie des deutschen Reiches zur Ausbildung einer 
Schaukelstellung zwischen beiden zu benutzen, ähnlich wie Venedig 
lange Zeit in systematischem Schwanken zwischen abendländischem 
und morgenländischem Imperium eine ganz oder nahezu unab— 
hängige Stellung zu erringen gewußt hat. 
Es ist die Politik eines Handelsstaates, der Verkehrsfreiheit 
nach allen Seiten erstrebt. In der That ward sie in Flandern 
zu einer Zeit eingeschlagen, wo sich aus den merkwürdigsten 
Voraussetzungen hier im äußersten Westen der erste Industrie— 
und Handelsstaat des nördlichen Europas entwickelte. 
Der nördliche, bei weitem größeste Teil Flanderns birgt 
seit den Zeiten der Völkerwanderung germanische Bevölkerung. 
So stellt sich das Volk noch jetzt dar, so schildert es gegen An— 
fang des 18. Jahrhunderts Wilhelm der Brite in seiner Phi— 
lippeis: blondglänzenden Haars, von rotem Gesicht und weißer 
Hautfarbe, in innerm Hader zerfahren, geeint, sobald es den 
Franzmann bekämpfen heißt. Schwer ist freilich zu sagen, wes 
Stammes die Einwohner sind; Vlaminc heißt Flüuchtling; 
Franken und Friesen, vor allem auch Sachsen haben zur Bil-⸗ 
dung des Volkes beigetragen; das flandrische Gestade heißt schon 
zu den Zeiten des Theodosius Litus Saxonicum, und der Hafen 
von Hulst wurde noch bis zum Ende des 14. Jahrhunderts Sax— 
haven genannt.
	        
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