Full text : Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Sonderbildungen des deutschen Wesens in Flandern und Holland. 325

seien, darin der Ausbau der holländischen und flandrischen
Moore im einzelnen betrieben ward. Für Flandern stehen hier—
über fast gar keine unmittelbaren urkundlichen Nachrichten
zu Gebote, da der Vorgang sich im Dunkel privater Unter—
nehmung abspielten, und auch für Holland ergeben die Quellen
nur gelegentliche Andeutungen?. Erst die ältesten Gemeinden,
die vom Westen her einwandernd sich in den Mooren Bremens
wie des Alten Landes bei Hamburg und sonstwo niederließen,
gewähren, weil von öffentlichen Gewalten herbeigezogen und
vielfach mit noch erhaltenen Beurkundungen ihrer Ansiedlungs—
bedingungen versehen, einen systematischen Einblick auch in die
heimischen Vorgänge der vlaemischen, holländischen Besiedlung.
Man erkennt da vor allem den durchaus freien Charakter
der neuen Siedlungen. War es in Holland die freie Arbeit,
die allein imstande war, sich den feindlichen Naturkräften des
Moores dauernd entgegenzusetzen, so machte in Flandern das
Kapital, das die Ansiedler zur Einrichtung des Torfstiches und
des Torfhandels als der unerläßlichen Nebenbetriebe der Kolo—
nisation mitbringen mußten, die stets fast völlig freie Stellung
der neuen Kolonisten zur Vorbedingung.
Doch nicht einzeln trat der Siedlungslustige den einsamen
Weg an zu den Schrecken des Moores, dessen Gründe noch
bevölkert gedacht wurden von Elben, Riesen und anderem
Volk der Unholden, dessen Tiefen dereinst in Dänemark Grendel,
der grimme Geist des Beowulfliedes, bewohnt haben sollte.
Genossenschaftlich ging man an den Abbau des Moores, und
schon im Beginn der herben Arbeit, vor der Herstellung der

1 Doch vgl. Miraeus, 1, 188. 1172; De 8t. Genois 8. 698, 1242.
—A—
dans nos eontrées aux XIe, XIIé et XIIISes. (Revue d'histoire et
d'archéologie, Bruxelles, Bd. ; Van de Putte, Esquisse sur la mise
en culture de la Flandre occidentale (Ann. de la socièté d'é mulation
de Bruges Bd. 8) sowie P. Errera in seinem Buche über die Masuirs
hassim.

2 Man beachte namentlich v. d. Bergh OB. 1Nr. 91, 1085; Nr. —132,
1155; Sloet OB. 1 Nr. 262, 1182; Nr. 278, 1148 und dazu Lacomblet
UB. 1, Nr. 285, 1117.
            
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