Object : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

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Inkassowechsei.

zeigt  dann  in  einem  Saldo  den  Betrag  der  noch  nicht  fälligen
Einzugspapiere  des  einzelnen  Kunden.
Inkassowechsel  werden  häufig  wie  gewöhnliche  Wechsel  verrechnet, ­
  dem  Übersender  unter  Abzug  der  Inkassokosten  nach
dem  Tarif  und  2—5  Tage  nach  dem  Verfalltag  valutiert,  sofort
gutgeschrieben.  Andere  Banken  erteilen  Gutschrift  erst  nach
Eingang  des  Wechsels.  In  solchen  Fällen  wird  häufig  der  Inkassoverkehr ­
  *)  mit  den  Bankkunden  von  der  laufenden  Rechnung ­
  abgetrennt  und  mit  einem  Sonder-Konto,  Inkassokontokorrent-Konto, ­
  Inkasso-Konto  (als  Kollektiv-Konto  des  Hauptbuches) ­
  verrechnet  wie  folgt:
Debet  Inkassokontokorrent-Konto.  Kredit

3.  Gegenwert  der  Inkassopapiere  abzüglich ­
  Kosten,  oder  Nennwert  u.
Verrechnung  der  Inkassokosten
auf  Sonder-Konten  (vgl.  oben  angeführtes ­
  Kontierungsschema).
4.  Nicht  eingelöste  und  zurüokgegegebene
  Papiere.
5.  Schlußbilanz  :Passiva,  Forderungen
der  Auftraggeber  aus  noch  nicht
abgerechneten  Einzugspapieren.
5a.  Gewinn-  und  Verlust  oder  Provisions-Konto: ­
  Übertrag  des  Gewinnes, ­
  wenn  Barwerte  verrechnet
wurden  (oben  3.).
Zu  I  b.  Devisenverkehr.

1.  Bilanz:  Verbindlichkeiten  aus  dem
Vorjahr.
2.  Inkassowechsel-Konto:  Nennwert
der  empfangenen  Einzugspapiere.

Konto  fremder  Wechsel,  Kurswechsel-  Conto,  Devisen-,  Cambienim
  Eingang  Konto  verrechnet:  im  Ausgang

1.  Bilanz;  Wert  des  Anfangsbestandes.
2.  Kosten  der  eingehenden  (gekauften,
von  den  Kunden  remittierten,
selbst  ausgeschriebenen)  Devisen.
5.  Gewinn  und  Verlust:  Kurs-,  Zinsengewinn ­
  und  ersparte  Courtagen.

3.  Erlös  der  ausgehenden  Devisen
(verkauft,  Inkasso).
4.  Schlußbilanz:  Aktiva.  Wert  des
Schlußbestandes.

Spezialisierung  der  Verrechnung:
a)  Nach  Zahlungsplätzen;  Londoner,  W'ener,  Pariser  Wechsel-Konto ­
  usf.

*)  Ausführlich  behandelt  bei  Schiebe-Odermann  (13.  Aufl.)  S.  164  ff-
            
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