Deutsche Erfolge i. äußersten Osten; Schicksale d. Kolonisation bis 1500. 411]
1182 zum Erzkämmereramt des Reiches zugelassen, worauf sich
später die kurfürstliche Würde gegründet hat.
Zum wachsenden Einfluß im Reiche wußte die zweite Gene⸗
ration des Hauses nach Albrecht dem Bären die größere Selb⸗
ständigkeit des errungenen Besitzes gegenüber dem noch immer
festgehaltenen Begriffe der Markgrafschaft als eines Reichsamtes
hinzuzufügen. In feierlicher Versammlung übertrugen die Brüder
Otto II. und Albrecht II. dem Magdeburger Erzstift das volle
Eigentum an ihren Erbgütern in der Markgrafschaft, unter
dem Beding, sie als auch in weiblicher Linie vererbliches Lehen
zurückzuerhalten, ohne die Möglichkeit oberlehnsherrlicher Ein⸗
sprüche seitens der Reichsgewalt: und der Kaiser bestätigte die
wesentlichen Punkte dieses Vertrages!: als dynastisch gesicherter
Staat trat die Mark Brandenburg in das 13. Jahrhundert.
Zur selben Zeit freilich hatte sich Dänemark als erste aller
Mächte des südwestlichen Ostseebeckens erhoben; auf fast drei
Jahrzehnte erschwerte es die weitere Ausdehnung des branden⸗
burgischen Territoriums nach Norden, indem es die Küstenländer
der Ostsee bis nach Pommern hin besetzte und damit den großen
Binnenstaat der deutschen Kolonisation vom unmittelbaren Ver
kehr des Meeres abhielt?.
Erst nach dem Sturz der dänischen Macht in der Nieder
lage von Bornhövede (1227) begann die große Zeit der branden⸗
burgischen Askanier. Die beiden Brüder Johann J. (1221 -1266)
und Otto III. (1221 -1267), seit dem Jahre 1226 mündig,
unter sich immer einig, nach außen stets fehdelustig und streit⸗
bar, begriffen voll die Mission Brandenburgs als eines nach
allen Seiten hin auszudehnenden Reiches der Mitte. In lang⸗
jährigen Zwisten mit den Kirchenfürsten von Magdeburg und
Halberstadt wie den Markgrafen von Meißen wahrten sie nicht
— V auch von der magde—
hurgischen Lehnsrührigkeit zu lösen, ohne die darunter erlangten
Zum Verständnis des Vertrages vom Jahre 1197 vgl. v. Ranke,
Zwölf Bücher preuß. Geschichte 1, 183216; dazu die Ausführungen von
Droysen, Geschichte der preuß. Politik 12, 21.
2 S. oben S. 397 ff.