Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Deutsche Erfolge i. äußersten Osten; Schicksale d. Kolonisation bis 1300. 4009 
Adels, die sich in dem neuen Lande niederließen, das ihre 
geistlich gewordenen Standesgenossen erobert hatten. Sie erhielten 
weite Landflächen von 100, 150 und mehr vlaemischen Hufen; 
sofort wurden sie kleine Grundherren über preußische Grund⸗ 
holde nach dem Vorbild der Heimat; dem Lande dienten sie zu 
Roß in schwerer Rüstung. Neben ihnen standen die freien Bauern 
neu angelegter Dörfer, die ein unternehmender Lokator aus der 
Heimat herbeigeführt hatte. Sie erhielten im wesentlichen die 
auch sonst im Osten üblichen Ansiedlungsbedingungen, und auch 
sie wurden als gerüstete Krieger zu Fuß zum Landeskampfe heran⸗ 
gezogen. 
Aus all diesen Bildungen, bürgerlichen wie bäuerlichen, 
wuchs ein starkes, selbstbewußtes, zu Herrenanschauungen neigen⸗ 
des Geschlecht empor, das sich als Sieger fühlte über die 
Waldes- und Sumpfmächte des Landes wie über die Barbarei der 
ursprünglichen Bewohner. Eine Gesinnung, die bestärkt und 
zu harter Selbstsicherheit erzogen ward durch die innere Politik 
des Ordens. Militärisch und religiös zugleich, wirtschaftlich 
klar bedacht, politisch allzeit vorsichtig, vereinigte der Orden in 
sich alle Kräfte zu einer eingehenden, straffen und vom fiskalischen 
Standpunkte, der mit dem volkswirtschaftlichen fast durchaus 
zusammenfiel, vorteilhaften Verwaltung des Landes. Es hin⸗ 
derte ihn dabei nicht, daß ein Drittel des Landes unter der 
Herrlichkeit der vier Bischöfe und ihrer Domkapitel stand; seine 
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ahmung auch in den rein geistlichen Gebieten. Es erleichterte 
seine Thätigkeit, daß er nach palästinischem Vorbild überall 
dieselbe Landeseinteilung durchgeführt hatte: überall ursprüng— 
lich militärische Bezirke, die in einer Burg den Mittelpunkt 
fanden, überall ein befehlender Komthur und ein ihn helfend 
und ratend umgebender Konvent von' Brüdern. Brüder aber 
und Komthur waren ebenso Genossen, wie zu absolutem 
Gehorsam verpflichtete Beamte des Ordens: alljährlich hatten 
sie Rechenschaft zu legen über ihre Amtsführung, über Gulde 
und Schulde, und der Hochmeister konnte sie nach Rat des 
Kapitels versetzen, entsetzen, befördern, wie ihm beliebte.
	        
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