Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Städte und Bürgertum zur Stauferzeit. 
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Arbeitsorganisation, sein Rentencharakter, seine zinstragende 
Kraft wird gleichzeitig mit seiner fast ungemessenen Anhäufung 
in den Händen Einzelner, seiner relativen Entziehung für größere 
Massen städtischer Einwohner anerkannt, dem folgt die soziale 
Scheidung in Unternehmer und Arbeiter: das 16. Jahrhundert 
sieht den Beginn einer individualistischen Entfaltung und damit 
erst vollen Entwickelung des geldwirtschaftlichen Zeitalters zu— 
nächst in den Städten, dann auch auf dem platten Lande. 
Dieser allgemeinen Betrachtung des volkswirtschaftlichen 
Verlaufes läßt sich für die frühesten Entwickelungsstufen der 
Geldwirtschaft und damit für die Anfänge des Handels die 
Vermutung entnehmen, daß eine in gewissem Sinne sozialistische, 
jede persönliche Ubermacht verhindernde Organisation der neuen 
Wirtschaftskräfte bestanden haben werde. 
Sie ist in der That das Charakteristische. Genossenschaft⸗ 
lich im Sinne rationeller Ausgleichung der ungleichen individuellen 
Produktionsaussichten der Einzelnen ward ursprünglich der nationale 
Handel, ward allem Anschein nach noch mehr das nationale 
Handwerk erfaßt: ein erster Blick auf die kaufmännischen 
Gilden und die handwerklichen Zünfte, jene Lebensgemeinschaften 
der frühesten geldwirtschaftlichen Entwickelung, ruft sofort den 
Vergleich mit der agrarisch-sozialistischen Vereinigung der Ur— 
zeit, mit der Markgenossenschaft hervor: alle drei sind sozialistisch 
gefärbte Produktivgenossenschaften; ihre Zwecke gipfeln nach 
völlig gleicher Weise in der Lebensfürsorge für ihre Mitglieder 
und deren Familien. 
Andrerseits sind die Unterschiede unverkennbar. In der 
Urzeit, als die Markgenossenschaften entstanden, scheiterte jede 
Kapitalbildung an der niedrigen Stufe der Volkswirtschaft; 
niemand vermochte seine und seiner Familie Zukunft durch 
Ersparnis oder Darlehen zu sichern: der einzelne war über⸗ 
haupt nicht dauernd imstande, für sich zu sorgen: der Staat 
mußte für ihn eintreten. So waren die Markgenossenschaften, 
wenn auch auf genealogischer Grundlage erwachsen, doch in der 
Zeit der Völkerschaften vor allem staatliche Bildungen: von oben 
her wurden sie gebildet und abgerundet, der Staat gab und
	        
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