Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Achtes Buch. Erstes Kapitel. 
rechtes Gewicht und allerlei Speisekauf, kurz über allen Mein— 
kauf. Sie strebte darnach, die Thätigkeit der sonstigen Erwerbs— 
genossenschaften am Platze zu beaufsichtigen, sei es die der 
Münzer, sei es die handwerklicher Zünfte. Sie begann einen 
eigenen Koder kaufmännischer Usancen zu entwickeln, sie lebte 
den großen Zielen der Befreiung des Grundeigens von hörigen 
Lasten, wie der Ausbildung eines freien kaufmännisch verwend— 
baren Vertragsrechts. Sie suchte endlich den städtischen Handel 
für den Kreis ihrer Genossen zu monopolisieren — genau so 
wie die Markgenossen es seit dem 5. Jahrhundert durchgesetzt 
hatten, die Ausbeutung des Markbodens auf Eingesessene der 
Mark zu beschränken —, und sie erstrebte das Handelsmonopol 
für einen möglichst weiten Umkreis ihres Platzes?. 
Neben all diesen lokalen Zielen gab sie die fern— 
reichenden Gesichtspunkte ihrer Vorläuferin, der zeitweiligen 
Kauffahrtgilde, nicht auf. Nach wie vor schützte sie die Kara— 
wanenreisen ihrer Mitglieder wie deren Schicksal überhaupt in 
der Fremde; zu ihrer Unterstützung standen an den besuchtesten 
Handelsplätzen Tochtergilden bereit, die sich aus den jeweils an⸗ 
wesenden Brüdern der heimatlichen Gilde wie anderweitig auf— 
genommenen Mitgliedern zusammensetzten und ihren Mitgliedern 
den vollen Ersatz der Heimat bieten sollten. So hatte Köln seit 
uralten Zeiten eine Gilde in London, so besaß Groningen 
Gilden in Köln und Utrecht, sowie vermutlich in Ripen und 
in den „fünf Häfen“ Englands: sie konnten in Sachen der 
Gildebrüder urteilen, sobald sie mit sechs Brüdern besetzt waren, 
von ihnen ging der Rechtszug an die Gilde daheim: sie 
waren gleichsam Enklaven im Ausland. 
Diese Einrichtungen gaben den Gilden einen großen und 
freien Zug. Wie man am fremden Platze freundlich aufge— 
nommen sein, seine Heimat wieder finden wollte, so war man 
1Dies Handelsmonopol hieß Hanse; die Hanse ist also für die Gilde 
genau das, was der Zunftzwang für die Zunft. Weithin erreicht ist das 
Ziel der Hanse in Groningen. Für Dortmund vogl. Frensdorff, Dort— 
munder Statuten und Urteile S. LV.
	        
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