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Achtes Buch. Erstes Kapitel.
der ersten Blütezeit des deutschen Kaisertums; vornehmlich die
sächsischen Herrscher seit Otto J. wie die frühesten Salier haben
eine Fülle dauernder Märkte begründet.
Indem nun der Markt ständig ward, erhielt er eine fest—
ttehende räumliche Begrenzung; er wurde als ein besonderer
Bezirk aus dem bisherigen, rein ländlicher Kultur entwachsenen
Verwaltungsgebiet herausgehoben; er bildete fortan eine kom—
merzielle Freistatt völlig neuen Charakters. Sein eigenartiger
Friede bewirkte, daß alle Kaufleute, welche ihm zureisten, unter
besonderem Schutze des Königs fuhren: so wurde der früher
persönlich erteilte besondere Kaufmannsschutz des Königs dem
ganzen Stande zu Teil. Sein Friede bewirkte weiterhin, daß
sedes im Marktgebiete begangene Verbrechen, soweit es mit
kaufmännischen Vorgängen in Zusammenhang stand, außer der
gewöhnlichen Strafe grundsätzlich mit der Zusatzstrafe des könig⸗
lichen Bannes (60 Schillinge) geahndet ward: eine Sonder⸗
»eftimmung, unter deren Durchführung späterhin ein erstmaliges
voll öffentliches Straftecht in Deutschland entwickelt ward.
Dieser Friede bewirkte endlich im Orte selbst eine besondere
Marktfreiheit von der Strafpvollstreckung für auswärts be—
gangene Verbrechen wie vom Vollzug auswärts eingegangener
Verpflichtung: er wirkte im Sinne des Rechtes einer Frei⸗—
statt; er schuf damit grundsätzlich das Recht, daß gegen
kaufmännische Angehörige des Marktgebietes nur in diesem
Bebiete selbst gerichtlich geklagt werden konnte.
So machte er die Einrichtung eines besonderen Markt—
gerichtes notwendig: es entstand ein neues öffentliches Gericht
hornehmlich für Handelssachen, eine auf deutschem Boden bis
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ein öffentlicher Marktrichter, bald Schultheiß, bald Amtmann
oder sonstwie benannt; er bildete mit Hilfe der Rechtsweisung
der kaufmännischen Gemeinde oder auch eines Schöffenausschusses
derselben ein neues, kaufmännisches Recht aus; ein Recht, das
vor allem Schuldsachen und Marktfrevel betraf, das die Ver—
gehen des unrechten Kaufes und des Bruches von Maß und
Bewicht, des Auflaufes und des Schwertzückens während des