Full text : The life of Richard Cobden

182  Zweiter  Teil.  Handel.  VII.  Der  Betrieb  des  Handels.

stellen,  wie  jener  große  Komplex  von  Momenten,  der  hiernach  als  Angebot
bezeichnet  wird,  „größer"  oder  „kleiner"  sein  kann  als  jener  andere,  den  man  Nachfrage ­
  nennt?  Kann  man  sich  wirklich  denken,  daß  z.  B.  die  Begehrsintensität  oder
die  Zahlungsfähigkeit  gewisser  Personen  hier  „größer"  sei  als  eine  gewisse  Warenmenge
  oder  gewisse  Personen  zahl  dort,  resp.  daß  umgekehrt  eine  gewisse  Warenmenge ­
  oder  Personenzahl  hier  die  Begehrsintensität  oder  Nachhaltigkeit  dort
„überwiegt"?!
Offenbar  kann  davon  nicht  die  Rede  sein.  Wer  über  diese  Dinge  nachdenkt,
wird  erkennen,  daß  man  jene  Komplexe  an  sich  verschiedenartiger  Dinge
im  Grunde  nur  in  einer  Beziehung  abwägend  einander  gegenüberstellen  kann,
—  in  ihrer  Beziehung  nämlich  zu  demjenigen,  um  dessentwillen  man  sie  gruppiert,
zum  Preise.
In  dieser  Weise  aufgefaßt,  besagen  jene  Gegenüberstellungen  aber  im
Grunde  wenig.  Denn  „die  Nachfrage  überwiegt  das  Angebot"  oder  „das  Angebot
überwiegt  die  Nachfrage"  heißt  dann  eben  nur:  „Es  überwiegen  zum  Steigen
des  Preises  anlaßgebende  Momente  (die  man  Angebot  und  Nachfrage  nennt)  über
zum  Sinken  des  Preises  führende  Momente  oder  umgekehrt."  Desgleichen  heißt
dann:  „Es  sind  in  gewissem  Falle  Angebot  und  Nachfrage  „gleich  groß",
„kommen  sich  einander  gleich",  stehen  „im  Gleichgewicht"  usw.,  nichts  anderes  als:
„Es  halten  sich  zum  Steigen  des  Preises  und  zum  Sinken  desselben  führende, ­
  Angebot  und  Nachfrage  genannte  Momente  in  dieser  Wirksamkeit
das  Gleichgewicht",  und  endlich:  „Der  Preis  wird  durch  das  Verhältnis  von  Angebot ­
  und  Nachfrage  bestimmt",  nichts  anderes  als:  „Der  Preis  wird  durch  das
Verhältnis  bestimmt,  in  welchem  sich  gewisse  auf  sein  Steigen  und  gewisse
auf  sein  Sinken  hinwirkende,  Angebot  und  Nachfrage  genannte  Momente
zueinander  befinden"  rc.
Daß  aber  mit  derartigen  Aussprüchen  nur  wenig  erreicht  wird,  liegt  auf  der
Hand.  Zu  sagen,  daß  ein  Ding  sinkt,  wenn  die  zum  Sinken  desselben  führenden  Momente ­
  stärker  sind  als  die  in  entgegengesetzter  Richtung  wirksamen,  dagegen  nicht  sinkt,
wenn  diese  und  jene  Momente  sich  das  Gleichgewicht  halten  rc.,  heißt  doch  anscheinend
nur  Selbstverständliches  äußern.  Und  man  wäre  danach  versucht,  jenes
in  der  Gegenwart  so  beliebte  Wort  von  der  „Bestimmung  des  Preises  durch  das
Verhältnis  von  Angebot  und  Nachfrage"  geradezu  als  nichtssagend  zu  bezeichnen, ­
  wenn  ihm  nicht  immerhin  ein  Verdienst  nachzusagen  wäre,  das
Verdienst  nämlich,  daß  es  in  einer  nun  einmal  üblich  gewordenen  Weife  auf  jene
den  Wandlungen  von  „Angebot"  und  „Nachfrage"  eigentümlichen  Preisgestaltungstendenzen
  verweist  und  so  gewisse,  für  den  Preis  besonders  wichtige
Momente  in  kurzem  Ausdruck  wie  in  einem  Schlagwort  zusammenfaßt.
Bei  alledem  ist  jenes  Wort  andererseits  aber  auch  gefährlich.  Denn  abgesehen
davon,  daß  es,  wie  schon  berührt  ist,  zu  dem  Wahne  leitet,  als  ob  jene  als  „Angebot"
und  „Nachfrage"  zusammengefaßten  Komplexe  von  Momenten  ihrer  Größe  nach
vergleichbar  wären,  befördert  es  namentlich  die  Vorstellung,  daß  in  ihm  wirklich
die  Gesamtheit  der  auf  die  Preisgestaltung  influierenden  Momente  zusammengefaßt ­
  wäre  und  demnach  alle  Preise  des  freien  Verkehrs  nur  durch  das  Medium
von  Angebot  und  Nachfrage  (in  jenem  Sinn)  ihre  Gestalt  erhielten.  Und  das  ist
zweifellos  irrig.
Es  bestimmen  den  Preis,  und  zwar  gerade  den  hier  in  Rede  stehenden  geschäftlichen ­
  Preis,  daneben  auch  z.  B.  Klugheit,  Umsicht  und  Geschicklichkeit  der  am
Preiskampf  Beteiligten,  ferner  die  überkommenen  Preisgestaltungen  und
daneben  noch  viele  andere  Momente,  wie  namentlich  manche  allein  in  den  K  o  st  e  n
vor  sich  gehende,  Angebot  und  Nachfrage  gar  nicht  berührende  Änderungen.
            
Zweiter Teil. Das Deutsche Staatsrecht.
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