Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Wandlungen d. ländl. Zustände; Anfänuge territorialer Entwickelung. 53 
auch, nur von eigenen Kräften getragen, nach persönlichem Plan 
im Neubruch vor. Dem amerikanischen Squatter gleich brach 
er in das natürliche Gehege des Urwaldes, allein erbaute er sich 
den einsamen Hof auf dem Rottfeld. 
Es war eine Bewegung, die vornehmlich die Anfangszeiten 
der zweiten großen Besiedelungsperiode, das 9. bis 11. Jahr⸗ 
hundert, noch füllte. Sie war naturgemäß sehr unregelmäßig, 
sie hatte etwas urwüchsig Gewaltsames, sie ward darum schließ⸗ 
lich seitens der herrschenden staatlichen und halbstaatlichen Mächte 
unterbunden. 
Die Könige, die kraft alten Bodenregals noch immer ein 
grundsätzliches Eigentum an allem unbebauten Lande behaupteten, 
erklärten jetzt dies Eigentumsrecht feierlich und formell über 
alle noch vorhandenen Urwälder, vornehmlich der Gebirgs⸗ 
gegenden. So wurden Spessart und Frankenwald, Ardennen 
und Soon, Hagenauer Wald und Dreieich zu Reichsforsten: 
nur noch mit besonderer königlicher Erlaubnis sollte in ihnen 
gerodet werden. 
Die damit gegebene Bewegung setzte sich von der Zentral⸗ 
gewalt auf die Landesmächte, Herzöge und Markgrafen, Grafen 
und Bischöfe mit gräflichen Rechten, fort; und wie auf anderen 
Gebieten, so überflügelte auch hier die Thätigkeit dieser Zwischen⸗ 
mächte bald das Ansehen des Königs. Schon mit der ersten 
Hälfte des 11. Jahrhunderts hören die Einforstungen zu gunsten 
des Reiches auf, königliche Wildbannprivilegien für die Großen 
in immer abgeschwächterer Form reichen noch bis zum Ende 
dieses Jahrhunderts. Seitdem gilt das Einforstungsrecht großer 
Waͤlder wesentlich als Recht der Großen: lahmgelegt ist die 
Initiative des Königs. 
Natürlich ging damit der Ausbau des Waldes in der 
Blütezeit der zweiten Periode, unter Saliern und Staufern, 
fast ausschließlich an die Großen. d. h. die Grundherrschaften, 
über. 
Es begann nunmehr eine gewallige expansive Thätigkeit, 
die bumen etwa drei Jahrhunderten das Dunkel unserer Wälder 
quch in unzugänglichen Gebirgsgegenden lichtete; es war die
	        
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