Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Wandlungen d. ländl. Zustände; Anfänge territorialer Entwickelung. 55 
höfe innerhalb wohlgepflegter Wiesen zu erheben; vor allem 
aber erblühte der Weinbau im tiefgründigen Boden der Pfalz 
und auf den steilen Felsterrassen des Rheins und der Mosel. 
Und die wirtschaftliche Energie, die sich der Dorfallmenden 
bemächtigte, flutete rückwärts und befruchtete auch die Thätigkeit 
auf dem Boden der alten Dorfflur. Zusehends nahm die In⸗ 
tensität der Bestellung zu, immer häufiger durchfurchte die 
Pflugschar die klarere Krume des Ackers, immer mehr war man 
darauf bedacht, die Bodenkräfte durch angemessenes Dümgen zu 
erhalten und zu steigern. Schon galt überall das Wirtschafts⸗ 
system einer wohl ausgebildeten Dreifelderwirtschaft. Die alte 
extensive Feldgraswirtschaft, die dem Boden nur in Perioden 
von sechs bis zwölf und mehr Jahren spärliche Frucht abnötigte, 
die keinen anderen Dung kannte, als die Asche des abgesengten 
Grases, sie war jetzt nur noch auf den Höhen der Mittelgebirge 
zu finden sowie in den Alpen und in der Moorkultur des frie⸗ 
sischen Nordwestens. 
Regstes Leben herrschte in den alten Zentren des Anbaus, 
und in den gesegnetsten Gegenden des Reiches begann die alte 
Flurverfassung bereits zu verblassen. Am Rhein lassen sich die 
alten Hufen mit ihrem ursprünglichen Feldbehör seit dem 
12. Jahrhundert kaum noch feststellen, so hatte die immer 
wachsende rechtliche Mobilisierung des Grundes und Bodens 
ihre Bestandteile zerspellt und durcheinander gerüttelt; schon 
wurde auch der einst so reich bemessene Boden der Dorfallmenden 
für die Bedürfnisse der Dorfgenossen zu knapp. 
Hier und da schlossen die Gemeinden des Oberrheinthales, 
der Mosel und des Niederrheins bereits ihre All menden vor 
der individuellen Besitznahme einzelner Landstücke durch die Hand 
eines Genossen oder sie gestatteten sie nur kärglich, auf die Weite 
eines von kräftiger Hand gethanen Hammerwurfs. Und wie 
bei dieser Gelegenheit eine uralte, symbolische Maßbestimmung 
des deutschen Rechtes wieder auflebte, so trat an die Stelle 
des persönlichen Rechtes der Bodenaneignung auf der Allmende 
auch gern wieder das uralte kollektive. Gemeinsam wieder, 
wie in der Frühzeit des Dorfbaues, schuf man Allmende—
	        
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