Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Achtes Buch. Zweites Kapitel. 
sammen; vom Hofe aus erfolgten die Weisungen an die einzelnen 
Meier zur Wahrung der grundherrlichen Gerechtsame, wie zur 
periodischen Versorgung des Hofes mit den Erträgen des Acker⸗ 
baues, der Viehzucht und des grundhörigen Handwerks. 
So bedurfte jede Grundherrschaft eines eigenen Nachrichten— 
dienstes und eines besonderen Transportsystems. Beides ent⸗ 
wickelte sich langsam seit dem 9. Jahrhundert. Eine Anzahl 
Grundholder wurde verpflichtet, Pferde zum Botenreiten, Schnell⸗ 
kähne zur Beförderung von Nachrichten zu unterhalten: es sind 
die Scharmannen; bald werden sie auf Grund ihres Dienstes 
vornehmlich zu Roß reisige Mannen und Krieger der immer mehr 
rittermäßig gestalteten Heere. 
Der Transportdienst aber wird allen grundhörigen Bauern 
auferlegt: zu bestimmten Zeiten fahren sie Holz aus dem Walde, 
Getreide und andere Feldfrucht vom Meierhofe zum Burgsitz 
des Grundherrn; im Winter thun sie oft weite Fahrten zur 
nächsten Saline, um das unentbehrliche Gewürz zu holen, oder 
in die nächste Großstadt zum Verkauf von Landeserzeugnissen, 
zum Einkauf der Schätze des Handels und Handwerks. 
So erscheinen die Grundherrschaften des 10. Jahrhunderts 
festgefügt in ihrer Verwaltung und in lebendiger Bewegung je 
nach den wechselnden Aufgaben der Jahreszeit: sie erfüllen das 
wirtschaftliche Dasein der Nation. Denn räumlich eng durch— 
einauder verflochten erscheint Besitz und Verwaltung der ein⸗ 
zelnen Grundherren; in belebten und höher kultivierten Gegenden 
befinden sich nicht selten ein halbes Dutzend und mehr Fronhöfe 
verschiedener Grundherren im selben Dorfe. 
Doch schon das 11. Jahrhundert sah den beginnenden 
wirtschaftlichen Verfall der großen Grundherrschaften, wenn⸗ 
gleich einzelne geistliche Orden, vor allem die Cistercienser, dem 
Institut sogar noch im 12. Jahrhundert zu einer kurzen wirt⸗ 
schaftlichen Nachblüte, doch in veränderten Formen, verholfen 
haben. 
Es zeigte sich nunmehr deutlich, daß die Großgrundherrs chaften 
ihrem innersten Wesen nach immerhin nicht eigentlich wirtschaft— 
liche Institutionen waren. Nicht um den Ackerbau zu organisieren,
	        
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