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Achtes Buch. Zweites Kapitel.
Der Grundholde aber gewann das Glück einer neuen bäuer—
lichen Freiheit.
Es versteht sich, daß diese Vorgänge da, wo sie häufiger
vorkamen, notwendig zum vollen Verfalle der alten großgrund⸗
herrlichen Organisation führen mußten, soweit diese rein wirt—
schaftlicher Natur war. Wurden die Grundholden auch nur
zum Teil freie Pächter: wer sollte dann noch die Felder des
Fronhofs, wer gar die Beunden bebauen? Selbst die noch
verbleibenden Grundholden waren dazu nicht imstande, denn
auch sie lösten jetzt ihre Lasten und noch vielmehr ihre persön—
lichen Dienste mit Vorliebe in Geld ab.
So wurden die Grundherren zwar geldreicher in ihren
Einnahmen: aber in einer Zeit noch vorwiegend naturalwirt-
schaftlichen Daseins vermochten solche Einnahmen nicht den
Mangel der einst so zahlreichen unfreien Arbeitskräfte zu ersetzen.
Es blieb nichts übrig, als den Eigenbetrieb der Beunden aufzu⸗
geben. Man verpachtete oder verkaufte sie, teilweise an kleine
Leute des Dorfes, die auf den zersplitterten Feldern des Groß⸗
grundbesitzes rege Häuslerwirtschaften errichteten, teilweise an
die ehemalige Hofgenossenschaft, die sie dann gemeinsam weiter
zu bebauen pflegte, teilweise an die Meier.
Indem man aber die Beunden an den Meier verkaufte,
indem man ihn somit selbständig machte: zerstörte man da
nicht die gesamte Verwaltungsorganisation der Grundherrschaft?
Man brauchte davor nicht mehr zurückzuscheuen: schon
längst war diese Organisation im Verfall, schon längst thaten
die Scharmänner keine Botengänge, die Bauern keine Transport⸗
dienste mehr: was hätten sie melden, was verfrachten sollen?
In der Wurzel zernagt war schon im Laufe des 11. Jahr—
hunderts grundherrlicher Meierdienst und grundherrliche Ver—
waltung.
Sieht man von der persönlichen Thätigkeit der Grundherren
selbst ab, so war die grundherrliche Verwaltung seit dem
10. Jahrhundert getragen gewesen durch grundhörige Kräfte.
Hatte der Herr früher militärischen Schutz für seine Hinter⸗
sassen gebraucht, hatte er Aufsichtsbeamte für seine Einnahmen