Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Wandlungen d. ländl. Zustände; Anfänge territorialer Entwickelung. 73 
schutzsuchenden Altfreien neue Formen der Ergebung an Große 
zu entwickeln: um so mehr, als vor der Mitte des 10. Jahr— 
hunderts die Staatsgewalt die Vergewaltigung dieser Klasse 
kaum irgendwie zu hindern vermochte. 
Da ist es bezeichnend, daß die neue Form sozialen Unter— 
schlupfes, die für die Freien zunächst entstand, allein auf ihren 
Schutz durch die Grundherrschaft, vornehmlich durch die geist— 
lichen Grundherren zugeschnitten war. Massenhaft trugen sich 
damals Freie, namentlich in Baiern und Westfalen, einem 
Grundherrn auf — indes ohne ihr Gut zu verpflichten, rein 
persönlich zu persönlichem Schutz und Besitze. Sie waren 
damit nicht gewillt, ein Sklavenverhältnis einzugehen; sie 
wollten in der neuen Form die schlimmen Folgen vermeiden, 
worunter die ehemaligen freien Hintersassen jetzt als Grund— 
holde zu seufzen begannen. Sie hielten sich fern von Land— 
auftragung, die sie sofort mit irgend einem Fronhof und 
dadurch mit der gleichmäßigen Menge der Grundhörigen in 
Verbindung gebracht hätte: nur dem Grundherrn persönlich 
und unmittelbar wollten sie durch eine mäßige Jahresabgabe 
von Wachs oder sonst einem Erzeugnis des Landes verpflichtet 
sein. In der That erreichten sie ihren Zweck: sie bildeten be— 
sondere Censualengenossenschaften abseits von den Hofgenossen— 
schaften der grundhörigen Bauern: in dieser Form persönlichen 
Dienstes haben sie bis zum späteren Mittelalter, ja teilweis 
länger bestanden, bis sie späterhin großenteils in die neuentwickelte 
Masse der einfachen landesherrlichen Unterthanen aufgingen. 
Den bessern Freien freilich schon des 10. Jahrhunderts, 
noch mehr der folgenden Zeiten, vor allem des wildbewegten 
Zeitalters Heinrichs IV. erschien die Lage auch dieser Zinsleute 
als unwürdig; sie fanden im vogteilichen Schutz eine andere 
Lösungi. 
1 Von der Kirchenvogtei ist im folgenden, wie leicht ersichtlich, nicht 
die Rede. Eine gute und knappe Auseinandersetzung über ihre Entwickelung 
neuerdings bei Geffcken, Die Krone und das Reichskirchengut, S. 20f.
	        
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