Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Wiederherstellung des nationalen Königtums. 15 
Mittelalters jene, die dem Mutterlande am nächsten lagen: 
Brandenburg, Österreicht! und Böhmen. 
Von ihnen war im Verlaufe des 18. Jahrhunderts keines 
so hervorgetreten, wie Böhmen?. Noch im Beginn des 13. Jahr⸗ 
hunderts mehr als Tributärstaat denn als Bestandteil des 
Reiches angesehen, war es durch Friedrich J. zunächst enger mit 
dem Reiche verknüpft worden; Friedrich hatte Herzöge ein— und 
abgesetzt ohne Rücksicht auf das Seniorat des Herrscherhauses 
und das alte Wahlrecht des Volkes. Aber diese Politik hatte 
zugleich, verbunden mit der durch die Kolonisation steigenden 
Bedeutung des Ostens, die dechischen Volkskräfte in das innere 
Leben des Reiches eingeführt; in dem Kampfe zwischen Otto IV. 
und Philipp von Schwaben spielte der Herzog von Böhmen 
schon eine wichtige Rolle. Und unter Friedrich I. erfolgte 
dann die endgültige Anerkennung dieser Bedeutung. Die Böhmen— 
herzöge, die früher schon zeitweis königliche Ehren genossen 
hatten, wurden in der goldenen Bulle Friedrichs vom 12. Sep⸗ 
Lember 1212 dauernd zu Königen ernannt und mit dem Reiche 
Böhmen belehnt; es bedurfte jetzt zu ihrer vollen Befestigung 
nur noch der Ordnung der Erbfolge, und auch diese verfügte 
Friedrich II. bald darauf, im Jahre 1216, zu Gunsten des 
Erstgeburtsrechts. So in den obersten Beziehungen zum Reich 
und zum Lande gesichert, begannen die böhmischen Herrscher 
des 18. Jahrhunderts eine Politik, der sich nur die der bur⸗ 
zundischen Herzöge des 15. Jahrhunderts vergleichen läßt. 
Im dJahre 1246 starb das alte Haus der Herzöge von 
Ssierreich mit Friedrich dem Streitbaren aus; sofort suchte 
der Böhmenkönig Wenzel J. neben den Ungarn das Land zu 
erwerben. Und was ihm persönlich nicht gelang, das erreichte 
sein Sohn Otokar II., der glänzendste Vertreter des dechischen 
Königtums, wenngleich als Enkel König Philipps von Schwaben 
auch halbstaufischer Herkunft. Stauferfeindlich, päpstlich ge⸗— 
1 Uber Brandenburg und österreich s. Band III S. 365 f.; 186, 
as ff. 
2 Val. Band III S. 381 384.
	        
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