Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Verfall des deutschen Einflusses nach außen, Kuin im Innern. 469 
nach sich ziehen. Nirgends machte sich diese elementare Wahr— 
heit furchtbarer geltend, als im deutschen Nordosten, in jenen 
kolonialen Gebieten, deren Bedeutung sich unter dem kräftigen 
Aufschwung der Hanse zu einem Einfluß auf den gesamten 
europäischen Norden und Nordosten erweitert hatte. 
Hier hatte das Jahr 1370 für die Hanse einen Höhepunkt 
sondergleichen bedeutet; nach ruhmreichem Kriege hatte sie 
mit dem Dänenkönig Waldemar Atterdag einen Frieden ge— 
schlossen, der die nordischen Reiche ihrem Machtwort auf 
lange zu öffnen schien!. Allein bald darauf erlahmte die 
lübisch-hansische Politik. Das Patriziat in den Städten ging 
in Wohlleben auf, und von Süden her nahte die Zunftbe— 
wegung den kommerziell⸗aristokratischen Gebieten. Im Jahre 
1374 durchtobte der Aufruhr Braunschweig; Städte wie Stade, 
Hamburg, Anklam folgten, 1884 wurde in Lübeck eine zünft— 
lerische Verschwörung eben noch in letzter Stunde entdeckt. Im 
Jahre 1408 kam es dann hier zum wirklichen Aufstand; er führte 
zu einer etwas demokratischeren Kirchspielsverfassung. Im ganzen 
aber siegte in Lübeck wie in anderen Hansestädten der Rat: 
Verknöcherung der Geschlechter, dauernd revolutionäre Stimmung 
der Gemeinden war die Folge. 
Diese Lage kam den nordischen Reichen zu gute. In 
Dänemark ward nach dem Tode König Waldemars (1375) der 
fünfiährige Olaf von Norwegen zum König gewählt unter 
kurzsichtiger Beihilfe seitens der Hansen; die Regierung führte 
für ihn seine Mutter Margaretha, die Semiramis des Nordens, an 
Klugheit und Energie die echte Tochter Waldemars. Margaretha 
gewann die Sympathien der Hanse, dann wandte sie sich gegen 
Schweden, das noch der deutsche König Albrecht, ein Sohn 
des großen Mecklenburger Herzogs Albrecht, umgeben von zahl—⸗ 
reichem deutschen Adel, beherrschte. Sie gewann das Land: 
nachdem ihr Sohn gestorben, herrschte sie unumschränkt in den 
drei nordischen Reichen: die Kalmarer Union des Jahres 1397, 
die, nur von Schweden durchbrochen, bis zum Jahr 1524 be⸗ 
S. oben S. 169 f.
	        
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