Wirtschaftliche und soziale Wandlungen vom 14. zum i6. Jahrh. 111
autonome Gerichtsverfassung, man wünschte die staatsrechtliche
Einordnung des Adels unter die Territorialgewalt der Fürsten
und das Wahlrecht für den dörflichen Priester Daneben trat
fast überall die Klage über zunehmenden Steuerdruck auf;
demgegenüber sollten die reißend zunehmenden landesherrlichen
Steuern fixiert und die Abgaben zum Vorteil der Kirche
beschränkt werden.
Allein auch in diesen Empörungen erreichten die Bauern
wenig oder nichts, obgleich sie teilweis parallel liefen mit einer
zweiten Periode großer Gemeindeaufstände in den Städten?.
Da begann eine dritte weit gefährlichere Phase der Bewegung.
Es traten Versuche auf zur Verwirklichung eines umfassenden,
immer systematischer konstruierten Reformprogramms auf Grund
kommunistisch-sozialistischer Ideen: es war die Stufe erreicht,
auf der städtische und ländliche Gärung in eine einzige große
Bewegung zusammenzulaufen vermochten.
Eine Art naiven Vorspiels dieser Periode bildet die Ge—
schichte des Paukers von Niklashausen. Im Jahre 1476, ein
Jahr nach jener merkwürdigen Geistesepidemie, die Tausende
von Wallfahrern nach der hl. Blutkapelle zu Wilsnack gezogen
hatte, trat zu Niklashausen an der Tauber Hans Boehm auf,
ein Hirte, der bisher zu Bauernfesten mit Sackpfeife und Hand⸗
pauke aufgewartet hatte. Am Sonntag Lätare verbrannte er
vor der Dorfkirche feierlich seine Pauke und begann zu dem
Volke, das sich vor dem wunderthätigen Marienbild der Kirche
zu versammeln pflegte, gottbegeistert zu reden. Er erzählte von
Visionen, er that Wunder, er sprach zur Buße, und er ent—
wickelte an diesem wie an den folgenden Sonntagen die ver⸗
schwommenen Umrisse eines theokratisch⸗sozialistischen Reform—
plans. Die bestehende Kirche sei unnütz und unchristlich. Man
werde sie abthun und ihre Priester; wer dreißig Priester er—
schlüge, der werde Gottes Lohn ernten. Die bestehenden
Zu nennen wären die Bewegungen in Rotenburg 1450, Wien 1462
und 1500, Achen 1477, Köln 1482, Rostock in den achtziger Jahren,
Braunschweig und Osnabrück 1488, Augsburg 1491 u. s. w. Bgl.
o. Bezold. Reformationszeit S. 158 - 159.