206 Vierzehntes Buch. Viertes Kapitel.
Motiven des Totentanzes. Zugleich übertrug Baldung die
neue Richtung auf die graphischen Künste, vor allem den
Holzschnitt. Er konnte dabei an die treffliche Entwicklung
des Holzschnitts in Straßburg anknüpfen; namentlich hatte
hier Hans Wechtlin die für einen Koloristen besonders wert—
vollen Zwei- und Mehrfarbendrucke schon meisterhaft gepflegt.
Auf dieser Grundlage schuf Baldung mindestens anderthalb
Hundert Blätter, deren Dürer manche für gut genug hielt, um
sie gleichzeitig mit seinen Holzschnitten zu vertreiben, und deren
kühne Phantastik und rücksichtslose Wahrheitsliebe noch heute
wunderbar fesseln.
Ganz anders geartet ist Altdorfer, der in Regensburg
lebte, um 1520 blühte und 1538 gestorben ist. Altdorfer, der
im Olbild, im Kupferstich und im Holzschnitt gleich zu Hause
war, ist der erste deutsche Landschafter, nachdem schon in der
Buchmalerei der Regensburger Schule während der ersten Hälfte
des 15. Jahrhunderts das landschaftliche Element eine große
Bedeutung gewonnen hatte. Zwar hat er wenig reine Land⸗
schaften geschaffen, und wo seine Landschaften Staffage zeigen,
liegt auf dieser der Nachdruck; immerhin aber spielte die
Landschaft bei ihm eine andere Rolle, als bisher, und vor
allem wandte er auf sie den neuen Kolorismus an. Dabei zog
er aber die pathetisch-phantastische Art Grünewalds und auch
Baldungs ins Idyllische, höchstens Romantische, und gleich—
zeitig überhob er sich mit einigen koloristischen Wendungen gern
eines gründlichen Studiums der Natur. Es war der Ruin
der koloristischen Richtung; sie verflaute von nun ab; Altdorfer
war ihr letzter ausgesprochener Meister.
Uns freilich mag es auf den ersten Blick so scheinen, als
hätte von Grünewald ein Weg unmittelbar zur Kunst eines
Rembrandt und Rubens führen müssen; als hätte die Ent—
wicklung nicht abbrechen können. Indes es ergeht den Kolo—
risten auf künstlerischem Gebiete, wie den Schwarmgeistern auf
religiösem: getragen von der hochwogenden Flut des neuen
Geisteslebens nehmen sie Entwicklungen voraus, deren fester
Besitz erst späteren Geschlechtern zufallen konnte, und so gehen