LEISTUNGEN
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KASSEN, DIE EIN STERBEGELD BEIM TODE DES EHEGATTEN ODER EINES
EINDES DES VERSICHERTEN GEWÄHREN !
Jahr
Gesamtzahl
der Kassen
Zahl der Kassen,
die ein Sterbegeld gewähren
beim Tode
des eines
Ehegatten | Kindes
L919
1920
L921
1922
1923
264 73
257 7 77
252 87 80
247 110 100
9247 ; 120 102
* Bericht des Landesversicherungsamts von Elsass-Lothringen
ITALIEN
GEsETtz vom 29. NOVEMBER 1925
Sterbegeld beim Tode des Versicherten
Gesetzgebung
Der Bezug des Sterbegeldes ist von. der Zurücklegung einer Wartezeit
Unabhängig. Es beträgt das 20fache des letzten Tagesarbeitsverdienstes
des Versicherten und wird gewährt der Witwe, den Kindern oder anderen
Personen, deren Unterhalt der Verstorbene bestritten hat (Art. 6).
JAPAN
Gesetzgebung
GEsETtZ voM 22, APrRın 1922
Sterbegeld beim Tode des Versicherten
. Das Sterbegeld wird gewährt ohne Rücksicht auf die Todesursache und
die Dauer der Kassenmitgliedschaft des Verstorbenen. Es wird. an die-
j°nigen Familienangehörigen ausbezahlt, welche die Bestattung besorgt
haben. Das Sterbegeld beträgt das 20fache des durchschnittlichen Tages-
arbeitsverdienstes des Versicherten, jedoch mindestens 20 Yen (Art. 49)
i LAND je in Estland (s. S. 298).
Hier gelten ähnliche Bestimmungen wie
LITAUEN
Gesetzgebung
Gesetz vom 23. Juxı 1912
Sterbegeld beim Tode des Versicherten
P Das Sterbegeld wird, gleichviel, welches die Todesursache, war, der
Ch ausbezahlt, welche die Bestattung besorgt hat. Ein etwaiger Über-
in Da wird den Familienangehörigen ausbezahlt, die mit dem Versicherten
ni Dt. licher Gemeinschaft gelebt haben. Sind solche Familienangehörigen
Höhe vorhanden, so verbleibt der Überschuss der Kasse (Art. X N
Ioh © des Sterbegelds schwankt zwischen dem 20- und 30fachen des Grund:
Ns des Verstorbenen (Art. 60).