Kaiser Maximilian J.; Königtum und Reichsstände. 27
zu können. Es war eine Politik, die Kaiser Friedrich mit den
Worten „liederliche Händel, die keinen Grund noch Bestand
auf ihnen tragen“ richtig gekennzeichnet hattei. Zu alledem
kam aber die Heirat nicht einmal zustande, vielmehr vermählte
sich Anna eben mit Maxens Gegner, König Karl. Diese Wen—
dung legte natürlich erst recht den Grund zu einer dauernden Ver—
stimmung zwischen dem deutschen und dem französischen Herrscher.
Dazu kamen noch wichtige sachliche Differenzen. Während
das deutsche Reich in der zweiten Hälfte des Mittelalters, in
sich zerfallen, seine italienischen Besitzungen nicht vermocht hatte
zu halten, hatte in Frankreich der umgekehrte Gang der innern
Entwicklung, die immer stärkere Befestigung der Monarchie im
Verlaufe des 15. Jahrhunderts, auch für Italien zu umgekehrten
Folgen geführt. Schon seit dem 12. und 13. Jahrhundert
waren die französischen Könige immer mehr nach Süden vor—
zedrungen; die Albigenserkriege hatten sie in der Westfront des
Rhonethals heimisch gemacht. Hier hatte sich zugleich, eben
von diesen Jahrhunderten ab, ein alter Austausch des geschicht—
lichen Lebens mit Oberitalien immer lebhafter entwickelt. Die
vrovengalische Poesie ging nach Italien über; als die Päpste
in Avignon residierten, lebte Petrarca an ihrem Hofe. Diese
Endosmose der gegenseitigen Kulturen lenkte auch den Blick der
französischen Könige nach Italien; bald folgten politische An—
sprüche; namentlich auf Mailand war es abgesehen. Je mehr
die Krone erstarkte, um so rascher wiederholten sich kühne
Versuche, es zu erwerben; und eben die Vermählung Karls VIII.
mit Anna von der Bretagne hatte das Königtum von einem letzten
heimischen Hindernis des Fortschritts im Süden befreit, wie es
in einer feindseligen Haltung der Bretagne bisher jeden Augen⸗
blick hatte eintreten können. Indem aber König Karl die
italienische Politik seiner Vorgänger wieder aufnahm, fand er
ihr auch im einzelnen schon längst durch französische Verbin—
dungen in Italien bis hinauf in die Gebiete der Eidgenossen⸗
schaft dauernd vorgearbeitet.
Ulmann, Kaiser Marximilian 1, 11.