Full text: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 1)

Wirtschaftliche und soziale Wandlungen vom 14. zum 16. Jahrh. 81 
so renn in freislich an. 
Derwüsch in bi dem kragen, 
erfreuw das herze din, 
nim im, was er habe, 
span uss die pferdelin sin! 
Bis frisch und darzu unverzagt; 
wan er nummen pfenning hat, 
s30 riss im dgurgel ab! 
Es sind schreckliche Worte, und oft genug hat man im 
15. Jahrhundert nach ihnen gehandelt. Daneben her aber 
ging eine konsequente Verschlechterung, ja Verknechtung des 
bäuerlichen Standes durch grundherrliche Mittel. Sie setzt 
schon früh ein; schon um 1850 klagt Rulman Merswin die 
Grundherren an, daß sie ihre armen Leute über Recht zwängen 
und ihnen ihr sauer Erworbenes abnähmen, und in Flandern 
tritt der Herzog von Burgund bereits im Jahre 1404 den 
adligen Grundherren von Landherrschaft wegen entgegen. 
Geklagt wurde vor allem über die ungebührliche Zunahme 
der Fronden. Es war ein Punkt, der besonders leicht zu Tage 
trat, mochte nun der Bauer noch zu alten Fronden gezwungen 
sein, deren Sinn eine verwandelte Kultur ganz verkehrt und 
wohl gar ins Lächerliche gezogen hatte, oder mochte der Grund— 
herr, den Bedürfnissen intensiverer Landeskultur entsprechend, 
neue Fronden auflegen. Aber immer setzten Klagen auf diesem 
Gebiete rein grundherrlicher Fronden doch noch eine gewisse 
Anteilnahme der Grundherren an den ländlichen Verhältnissen, 
vielleicht gar unmittelbar landwirtschaftliche Interessen voraus; 
und so sind sie noch nicht die schlimmsten, so drückend die 
ihnen zu Grunde liegenden Lasten auch empfunden werden 
mochten. Es versteht sich daher, daß es da, wo diese Klagen 
zunächst allein ertönen, wie z. B. in den meisten Ländern des 
kolonisierten Nordostens, zum Aufruhr auch im 16. Jahrhundert 
noch nicht gekommen ist. 
Viel schlimmer war es, wenn die Grundherren, dem Verfall 
AAmprecht, Deutsche Geschichte V.
	        
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