Wirtschaftliche und soziale Wandlungen vom 14. zum 16. Jahrh. 81
so renn in freislich an.
Derwüsch in bi dem kragen,
erfreuw das herze din,
nim im, was er habe,
span uss die pferdelin sin!
Bis frisch und darzu unverzagt;
wan er nummen pfenning hat,
s30 riss im dgurgel ab!
Es sind schreckliche Worte, und oft genug hat man im
15. Jahrhundert nach ihnen gehandelt. Daneben her aber
ging eine konsequente Verschlechterung, ja Verknechtung des
bäuerlichen Standes durch grundherrliche Mittel. Sie setzt
schon früh ein; schon um 1850 klagt Rulman Merswin die
Grundherren an, daß sie ihre armen Leute über Recht zwängen
und ihnen ihr sauer Erworbenes abnähmen, und in Flandern
tritt der Herzog von Burgund bereits im Jahre 1404 den
adligen Grundherren von Landherrschaft wegen entgegen.
Geklagt wurde vor allem über die ungebührliche Zunahme
der Fronden. Es war ein Punkt, der besonders leicht zu Tage
trat, mochte nun der Bauer noch zu alten Fronden gezwungen
sein, deren Sinn eine verwandelte Kultur ganz verkehrt und
wohl gar ins Lächerliche gezogen hatte, oder mochte der Grund—
herr, den Bedürfnissen intensiverer Landeskultur entsprechend,
neue Fronden auflegen. Aber immer setzten Klagen auf diesem
Gebiete rein grundherrlicher Fronden doch noch eine gewisse
Anteilnahme der Grundherren an den ländlichen Verhältnissen,
vielleicht gar unmittelbar landwirtschaftliche Interessen voraus;
und so sind sie noch nicht die schlimmsten, so drückend die
ihnen zu Grunde liegenden Lasten auch empfunden werden
mochten. Es versteht sich daher, daß es da, wo diese Klagen
zunächst allein ertönen, wie z. B. in den meisten Ländern des
kolonisierten Nordostens, zum Aufruhr auch im 16. Jahrhundert
noch nicht gekommen ist.
Viel schlimmer war es, wenn die Grundherren, dem Verfall
AAmprecht, Deutsche Geschichte V.