V. Die Motive der Hunftbildung im deutschen Mittelaltee. 271
B. Die Motive der Zunftbildung.
Die vorstehenden Darlegungen, für die ich an anderer Stelle
noch weitere Begründungen gegeben habe!), werden genügen,
um eine Anschauung von dem Aufkommen des städtischen Hand-
werks zu liefern.
Hunlichtlich der Entstehung der Zünfte habe ich stets die
Auffassung vertreten, daß sie auf die Jnitiative der Handwerker,
nicht etwa auf verwaltungstechnische Erwägungen des Stadt-
herrn?) (von grundherrlichem Ursprung ganz zu schweigen)
zurückgehen, daß sie also in diesem Sinne ein Produkt der Ei-
nungsbewegung sind, daß ferner der Zweck, den die Handwerker
mit der Begründung einer Zunft verfolgen, im erster Linie
die Erlangung des Zunftzwangs ist. Die Angsicht, daß die Zünfte
um der Ausübung des Zunftzwangs willen abgeschlossen wor-
den seien, war auch schon früher ~ soweit der dunkle Schatten
1) S. meine Abhandlung ,Die Entstehung des Handwerks in
Deutschland“, Ztschr. f. Sozial- u. W.G. Bd. 5 (1897), S. 124 ff.
Vgl. auch m. Art. „Zünfte“ im Wörterbuch der Volkswirtschaft und
meine bezüglichen- Artikel in Hoops’ Reallexikon der germanischen
Altertümer. Über das Entstehen eines ländlichen Handwerks in
vorstädtischer Zeit s. ferner oben S. 197 f.
2) Die Ansicht, daß die Zünfte aus Polizeianstalten herzuleiten,
aus der Jnitiative der Obrigkeit hervorgegangen, für lediglich obrig-
keitliche Zwecke geschaffen seien, hat Keutgen im zweiten Teil seines
Buches „Ämter und Zünfte“ vorgetragen, dessen erster Teil die Kritik
der hofrechtlichen Theorie sehr wirkungsvoll fortsetzt. Natürlich will
er mit jener Ansicht in keiner Weise der hofrechtlichen Theorie eine
Konzession machen. Gegen Keutgens „Ümtertheorie“ vgl. H. v. Lösch
in der Westdeutschen Ztschr. 23 (1904), S. 72 ff. und in seiner sogleich
zu erwähnenden Edition der Kölner Zunfturkunden I, Einleitung
S. 50; meine Rezension in Seeligers Histor. Vierteljahrschrift 1904,
S. 552 ff.; H. Z. 91, S. 294; Flamm, Der wirtschaftliche Niedergang
Freiburgs i. B. S. 51 Anm. 1; Al. Hermandung, Das Zunftwesen
der Stadt Aachen bis zum Jahre 1681 (Münstersche Dissert.) S. 27 f.;
Tuckermann, Das Gewerbe der Stadt Hildesheim bis zur Mitte des
15. Jahrhunderts (Tübinger Dissert. v. 1906) S. 34; Hübner, Privat-
recht S. 116; Th. Neubauer, V.j.schr. f. Soz.- u. W.G. 1914, S. 533
ff.; 1915, S. 229 ff. S. ferner die am Schluß dieser Abhandlung
angeführte Literatur.