Full text: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 2)

392 Fünfzehntes Buch. Drittes Kapitel. 
lierung fügten sich die kaiserlichen Kommissare am 19. April 
1529; es war klar, daß der Reichstag mit ihr die Begrenzung 
der evangelischen Bewegung auf das bisher errungene Gebiet 
annehmen und jeder weiteren Entwicklung der evangelischen 
Territorien und Städte zu rein evangelisch charakterisierten 
Staaten vorgreifen würde. 
Das konnten die evangelischen Obrigkeiten unter keinen 
Umständen zulassen; schon hatten sie sich zum Protest ent— 
schlossen. Rechtlich wurde dieser Schritt damit begründet, daß 
der im Jahre 1526 einmütig beschlossene Abschied von Speier 
nicht durch eine bloße Stimmenmehrheit aufgehoben werden 
könne, nachdem er einmal gültig und Praxis geworden — 
anderenfalls sei es leicht, jede früher einmal geschaffene Ein— 
richtung des Reiches durch zufällige Stimmenmehrheit zu be— 
seitigen. Tiefer in das Wesen des Gegensatzes führte eine 
andere Motivierung, wonach es sich in religiösen Dingen um 
Fragen des Gewissens handle, in denen Mehrheitsbeschlüsse ebenso— 
wenig bindend sein könnten, als äußere Gewalt. Positiv aber 
zogen die Evangelischen sich auf den Abschied des Jahres 1826 
zurück: dem wollten sie nachleben. 
Aber nur wenige Fürsten überreichten am 19. April eine 
diese Anschauungen entsprechende formelle Protestation, die dann 
später in die Form einer Appellation an den Kaiser und an 
ein freies gemeines Konzilium oder eine deutsche Nationalver— 
sammlung gebracht ward, nämlich Kurfürst Johann von Sachsen, 
Landgraf Philipp von Hessen, Markgraf Georg von Branden— 
burg, Fürst Wolfgang von Anhalt und, durch Bevollmächtigten, 
die Herzöge Ernst und Franz von Lüneburg. Die evangelischen 
Städte dagegen, durch katholische Einwirkung teilweise einge— 
schüchtert, teilten sich zum erstenmal bei dieser Gelegenheit; schließ— 
lich traten am 24. April 14 Städte bei, darunter Straßburg, 
Nürnberg, Ulm und Konstanz. Und inzwischen war am 22. April 
schon ein geheimes Bündnis zum Schutze des göttlichen Wortes 
zwischen Kursachsen, Hessen, Straßburg, Nürnberg und Ulm 
geschlossen worden. 
Die Protestation von Speier bedeutet die politische Ver—
	        
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