Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

Wirtschaftliche und soziale Lage nach dem Dreißigjährigen Kriege. 349 
platten Landes anzuführen pflegt, so bleibt zweifelhaft, wer 
durch sie im Laufe des Krieges wie nach diesem mehr verloren 
hat, die Bürger und anderen Gläubiger, Stifter, Klöster, ge⸗ 
legentlich wohl auch militärische Befehlshaber, die den Raub 
in Hypotheken angelegt hatten, oder die ländlichen Schuldner. 
Und ferner bleibt zu bedenken, daß die ländliche Verschuldung 
keineswegs nur aus der Zeit des Krieges datierte, sondern 
namentlich im Südwesten, und soweit vor allem die Grund⸗ 
herren in Betracht kamen, viel älter war, als dieser, ja teil— 
deis bis ins 14. und 15. Jahrhundert zurückreichte. 
Eines nur scheint unter diesen Umständen klar zu sein, 
nämlich daß unter einigermaßen normalen Verhältnissen bei 
steigendem Zinsfuß in Kriegsläuften die verschuldeten Adligen 
und Bauern ihre Güter hätten verlassen müssen, weil sie nicht 
mehr imstande gewesen wären, die Zinsen zu zahlen. Allein 
dieser Fall scheint während des Dreißigiährigen Krieges nie⸗ 
mals häufig, und je länger die Kriegsfurie wütete, um so 
weniger der Fall gewesen zu sein. Denn wer hätte in diesen 
Zeiten ein Gut an Stelle des Schuldners übernehmen wollen? 
Zudem waren die Schuldner teilweis und gerade in den 
stark verschuldeten Landesteilen vornehmlich Reichsritter, also 
kleine Souberäne: sollte man etwa gegen sie wegen an sich doch 
geringfügigerer Summen vor dem Reichsgerichte klagen? Und 
würde das Reich das Recht der Gläubiger anerkannt haben? 
Gewiß kam es erst spät, im Jahre 1654, zu einem Reichsschluß, 
der sich einer Schuldaufhebung für den Adel näherte, jedenfalls 
so radikal war, daß er ebendeshalb fast nicht zur Ausführung 
gelangte. Aber war die Gesinnung, die ihn diktierte, nicht 
schon im Kriege vorhanden? Was ferner die ländlichen 
Schuldner in den einzelnen Territorien betrifft, so erfreuten sich 
diese vielfach einer ihnen günstigen Territorialgesetzgebung; es 
wurden lange Moratorien bewilligt, und die Gläubiger hatten 
einstweilen das Nachsehen. So war denn die Lage für die 
Gläubiger, insbesondere soweit sie etwa bürgerliche Rentner waren, 
keineswegs sehr günstig, zum mindesten, insofern sie adlige 
Schuldner hatten; vergebens klagten sie wohl in Beschwerde—
	        
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