Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

36 Neunzehntes Buch. Zweites Kapitel. 
das Konnubium so gut wie aufgehoben. Zwar hatten im 16. 
und teilweis im 17. Jahrhundert Ehen zwischen Adligen und 
Nichtadligen freien Standes noch als ebenbürtig gegolten, und 
noch hatte in diesen Zeiten Ferdinand von Tirol die schöne 
Welserin rechtsgültig geehelicht — wie übrigens noch Anfang 
des 18. Jahrhunderts sich Leopold von Dessau ausnahmsweise 
mit einer liebenswürdigen Apothekerstochter zu glücklicher Ehe 
verband —, und das Mittelalter hatte gar nicht selten Liebe 
und Heirat zwischen Ritter und „Goldschmieds Töchterlein“ 
gesehen. Aber im 18. Jahrhundert machte sich doch auf Grund 
praktischer Vorgänge eine Theorie geltend, welche die Ehe schon 
eines Adligen mit der „vilis et turpis persona“* selbst einer 
Bürgerlichen unter Umständen als ungebührlich bezeichnete. Und 
dem folgte dann teilweis wenigstens die Gesetzgebung. So kann 
nach einem preußischen Edikte von 1789, dem sich später das 
Allgemeine preußische Landrecht angeschlossen hat, ein Mann 
von Adel mit Frauen aus dem Bauern⸗- oder geringeren 
Bürgerstande keine Ehe zur rechten Hand eingehen ohne einen 
Dispens, der auf die Bewilligung der drei nächsten Verwandten 
vom Gerichte zu erteilen war. Es ist eine Bestimmung, die 
erst durch ein Gesetz vom 22. Februar 1865 aufgehoben 
worden ist. Aber freilich hatte schon lange vorher die zweite 
Hälfte des 18. Jahrhunderts mit der Kritik des sozialen Miß— 
verhältnisses zwischen Adel und Bürgerstand begonnen; wie 
schneidend geschieht das z. B. in Schillers „Kabale und Liebe“; 
und zugleich war dem neuen Gefühlsleben dieser Zeit ein Be— 
griff der Menschheit entsprossen, der den adligen Standeshoch— 
mut der früheren Periode nur noch als wunderliche Ausnahme 
zuließ. 
Aber das Fürstentum und der Adel der ersten Hälfte des 
18. Jahrhunderts war nicht mehr identisch mit dem der Jahre 
unmittelbar nach dem Dreißigjährigen Kriege. Die Entwicklungs— 
richtungen, welche dem veränderten Gange der deutschen Sozial— 
geschichte um diese Zeit, als Erzeugnisse vornehmlich gewaltiger 
wirtschaftlicher und politischer Schicksale, innegewohnt hatten, 
waren inzwischen unter der Einwirkung des allmählich immer
	        
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