36 Neunzehntes Buch. Zweites Kapitel.
das Konnubium so gut wie aufgehoben. Zwar hatten im 16.
und teilweis im 17. Jahrhundert Ehen zwischen Adligen und
Nichtadligen freien Standes noch als ebenbürtig gegolten, und
noch hatte in diesen Zeiten Ferdinand von Tirol die schöne
Welserin rechtsgültig geehelicht — wie übrigens noch Anfang
des 18. Jahrhunderts sich Leopold von Dessau ausnahmsweise
mit einer liebenswürdigen Apothekerstochter zu glücklicher Ehe
verband —, und das Mittelalter hatte gar nicht selten Liebe
und Heirat zwischen Ritter und „Goldschmieds Töchterlein“
gesehen. Aber im 18. Jahrhundert machte sich doch auf Grund
praktischer Vorgänge eine Theorie geltend, welche die Ehe schon
eines Adligen mit der „vilis et turpis persona“* selbst einer
Bürgerlichen unter Umständen als ungebührlich bezeichnete. Und
dem folgte dann teilweis wenigstens die Gesetzgebung. So kann
nach einem preußischen Edikte von 1789, dem sich später das
Allgemeine preußische Landrecht angeschlossen hat, ein Mann
von Adel mit Frauen aus dem Bauern⸗- oder geringeren
Bürgerstande keine Ehe zur rechten Hand eingehen ohne einen
Dispens, der auf die Bewilligung der drei nächsten Verwandten
vom Gerichte zu erteilen war. Es ist eine Bestimmung, die
erst durch ein Gesetz vom 22. Februar 1865 aufgehoben
worden ist. Aber freilich hatte schon lange vorher die zweite
Hälfte des 18. Jahrhunderts mit der Kritik des sozialen Miß—
verhältnisses zwischen Adel und Bürgerstand begonnen; wie
schneidend geschieht das z. B. in Schillers „Kabale und Liebe“;
und zugleich war dem neuen Gefühlsleben dieser Zeit ein Be—
griff der Menschheit entsprossen, der den adligen Standeshoch—
mut der früheren Periode nur noch als wunderliche Ausnahme
zuließ.
Aber das Fürstentum und der Adel der ersten Hälfte des
18. Jahrhunderts war nicht mehr identisch mit dem der Jahre
unmittelbar nach dem Dreißigjährigen Kriege. Die Entwicklungs—
richtungen, welche dem veränderten Gange der deutschen Sozial—
geschichte um diese Zeit, als Erzeugnisse vornehmlich gewaltiger
wirtschaftlicher und politischer Schicksale, innegewohnt hatten,
waren inzwischen unter der Einwirkung des allmählich immer