Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

360 Einundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel. 
wurde. Von hier aus ließen sich Erbfolgerechte für die Nach— 
kommenschaft Ludwigs XIV. wie Leopolds J. konstruieren, 
und sie führten für Ludwig XIV. über den Dauphin Ludwig 
zu dessen ältesten Söhnen, Ludwig, dem Herzog von Burgund, 
und Philipp, dem Herzog von Anjou, von denen Philipp zum 
Träger dieser Ansprüche bestimmt wurde, und bei Leopold J. 
zu dessen Söhnen Joseph und Karl, die er von seiner dritten 
Gemahlin, einer pfalz⸗neuburgischen Prinzessin, besaß; hier 
wurde Karl zum Träger der Erbansprüche ersehen. Von dieser 
Grundlage aus, von der Plattform gleichsam der Generation 
Philipps IV. her, traten also ein Enkel Ludwigs XIV., 
Philipp von Anjou, und ein Sohn Leopolds J., Karl, als 
Prätendenten auf. 
Nun hatte aber Philipp schließlich doch noch einen Sohn 
erzeugt, Karl II., und vor ihm waren dem Könige auch noch 
zwei Töchter, Maria Theresia und Maria Margareta, geboren 
worden. Von diesen Töchtern war die erste an Ludwig XIV., 
die zweite aber an Kaiser Leopold verheiratet worden. Es 
ist klar, daß aus diesem Zusammenhange für die Deszendenz 
Ludwigs XIV., also Philipp von Anjou, neue Ansprüche 
von Rechts wegen herzuleiten gewesen wären, hätte nicht die 
Gemahlin Ludwigs XIV. vor ihrer Verheiratung auf ihr 
Erbrecht verzichtet. Indes dieser Verzicht wurde in Frankreich 
für nichtig erklärt. Auch für den österreichischen Prätendenten 
Karl würde sich aus diesem Zusammenhange eine weitere 
Berechtigung ergeben haben, wäre er der Sohn Leopolds von 
der Maria Margareta gewesen. Das war aber nicht der Fall. 
Von den Kindern dieser Ehe war vielmehr nur eine Tochter 
am Leben geblieben, Maria Antonia. Die aber war mit dem 
Kurfürsten Max Emanuel von Bayern vermählt, und dieser 
Ehe entstammte ein Sohn, der Kurprinz Joseph Ferdinand — 
natürlich ein dritter Prätendent. 
Welcher von den drei Prätendenten hatte nun ein besseres 
Recht? Es war schwer zu entscheiden; bei jedem ließen sich 
Einwürfe machen, am wenigsten vielleicht bei dem freilich noch 
sehr jugendlichen Joseph Ferdinand. Und so war es einerseits
	        
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